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Additionstheorem

(Additionssatz): In der ma­thematischen Wahrscheinlichkeitstheorie ist die Wahrscheinlichkeit definiert als das Verhält­nis der günstigen zu den möglichen Ereignissen, also:



Additionstheorem

Dieser auf Pierre Simon de Laplace zurückge­hende Wahrscheinlichkeitsbegriff setzt voraus, dass die Ereignisse gleichwahrscheinlich sind. Das ist jedoch bei zahlreichen Problemen nicht vorauszusetzen. Der auf Alexander N. Kolmogo­rov zurückgehende statistische Wahrscheinlich­keitsbegriff setzt demgegenüber ausgehend vom - Gesetz der großen Zahlen voraus, dass sich die relative Häufigkeit eines Ereignisses mit wachsender Zahl der Fälle ergibt, die dieses Er­eignis herbeiführen können. Die Wahrscheinlich­keit eines Ereignisses gilt danach also als eine theoretische Größe, für die als empirisch ermittel­barer Schätzwert die relative Häufigkeit einge­setzt wird.
Die beiden grundlegenden Theoreme der Wahr­scheinlichkeitstheorie sind der Additionssatz und der Multiplikationssatz. Das Additionstheorem besagt, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintre­tens von mindestens einem von zwei oder meh­reren, einander ausschließenden (unabhängi­gen) Ereignissen gleich der Summe der Einzel­wahrscheinlichkeiten ist, also

Pr (A + B) = Pr (A) + Pr (B).

Sind A und B beliebige Ereignisse, so gilt
Pr (A + B) = Pr (A) + Pr (B) Pr (AB).

Sowohl der Additions- wie der Multiplikationssatz haben in der Wahrscheinlichkeitstheorie den Charakter von Axiomen oder Definitionen. Die Wahrscheinlichkeit ist die Grundlage der Wahr­scheinlichkeitsverteilungen und der Inferenzsta­tistik.

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