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Auslandinvestment-Gesetz

(AusllnvestmG). Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Erster Teil des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften) v. 28.07.1969 (BGB1. I 986); Neufassung v. 09.09.1998 (BGBl. I 2820), zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 21.08.2002 (BGB1. I 3322). Das AuslInvestmG regelt den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, deren Besteuerung und sichert den Sparerschutz. Ausländische Investmentgesellschaften haben einen inländischen Repräsentanten zu bestimmen und diesen der Aufsichtsbehörde zu melden. Sie müssen die Werte ihrer Fonds bei einer deutschen Depotbank verwahren lassen und inländische Zahlstellen benennen. Ihre Vertragsbedingungen sind gem. den im Inland geltenden Vorschriften zu formulieren und zu gestalten. http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/auslinvestmg/htmltree.html

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