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Außenhandelskontingente

Begr. f. d. Mengen- oder Wertgrenzen (Quoten), die beim Export und Import von Waren aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen (Verordnungen) einzuhalten sind. Sie beruhen auf staatlichen oder internationalen Maßnahmen; bilateralen oder multilateralen (Selbstbeschränkungs-)Abkommen. A. dienen der Regulierung des Angebots bestimmter Waren auf den Export- und Importmärkten. Sie werden den nicht tarifären Handelshemmnissen zugerechnet. In der Außenhandelspolitik der EG wird das Instrument der Kontingentierung eingesetzt.

mengen- oder wertmässige Quote zur Regulierung des Warenangebotes im zwischenstaatlichen Warenverkehr. Sie wird praktiziert im Rahmen der Aussenhandelspolitik durch eine Verordnung von Einfuhr- und Ausfuhrkontingenten oder Vereinbarung von Selbstbeschränkungsabkommen. Neben der Zollpolitik sind Aussenhandelskontingente als nicht-tarifäre Handelshemmnisse wichtiges Instrument des Protektionismus. Sie bleiben ohne ökonomische Wirkung, wenn die privaten Wirtschaftseinheiten bei ihren Dispositionen die durch das Kontingent gesetzten Grenzen nicht überschreiten. Die organisatorische Durchsetzung von Kontingenten macht einen umfangreichen staatlichen Kontroll- und Sanktionsapparat notwendig.  

Ein Sonderfall der direkten Mengenregulierung im Außenhandel, das eingesetzt wird, um die Zahlungsbilanz aus­zugleichen. Besondere Formen sind Ein- und Ausfuhrverbote, die nichtstaatliche Kontingentierung, der Beimischungszwang. - Kontingente werden unterschieden nach der Menge oder nach dem Wert oder nach beidem. Ein allgemei­nes Globalkontingent bestimmt die während ei­nes Zeitraums zugelassene Gesamteinfuhrmen­ge einer bestimmten Ware. Üblich ist die Auftei­lung in Länderquoten.

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