| Aufgeführt in der Ausfuhrliste. Die meisten E. unterliegen seit 1995 einer gleichartigen Exportkontrolle in den EU-Staaten. Darunter fallen v. a. die Dual-Use-Güter; ferner Waren, für die bestimmte Regelungen gem. multilateralen Übereinkommen (z. B. Kaffeeabkommen) oder gem. EU-Normen und -Qualitäten (z. B. bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen) einzuhalten sind. 
 
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