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Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

(Profit or Loss from Ordinary Activities, Income or Loss from Continuing Operation). Gemäss § 275 HGB umfasst das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit das   Betriebsergebnis und das   Finanzergebnis. Unter Hinzurechnung des ausserordentlichen Ergebnisses abzüglich der Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie der sonstigen Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss. Gemäss IFRS ermittelt sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ebenfalls aus dem Betriebsergeb­nis und dem Finanzergebnis, allerdings abzüglich der Ertragsteuern und des Anteils der Minderheitsge­sellschafter am Ergebnis.

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