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Euro-Protektionismus

Der im Entstehen begriffene Gemeinsame Europäische Markt stößt außerhalb seiner Grenzen weithin und nicht ohne Grund auf Unbehagen. Man befürchtet, dass sich das „Europa der Zwölf“ gegenüber Drittländern abschotten, d.h. Importe behindern und In­vestitionen erschweren werde. Begründet wird dies einerseits mit in der EG erhobenen Reziprozitätsforderungen, andererseits mit deren vermeintlich geringeren Anfälligkeit für Repressalien, die andere Nationen, so­bald sie solchen Handelshemmnissen ausge­setzt sind, gegenüber EG-Staaten ergreifen könnten. Eine der Flauptsorgen der Vereinigten Staa­ten beispielsweise besteht darin, dass die Bankgesetzgebung im Gemeinsamen Markt US-Unternehmen den Boden für eine (wei­tere) Betätigung in den in Frage kommenden Ländern entziehen könnte. Nach amerikani­schem Recht darf nämlich weder ein inländi­sches noch ein ausländisches Kreditinstitut Filialnetze über die Grenzen eines Bundes­staates hinweg errichten. Daran gedenkt man auch nichts zu ändern. Würde nun aber der Grundsatz der Gegenseitigkeit zur obersten Richtschnur erhoben, könnte eine Bank in einem beliebigen Land der Europäischen Gemeinschaft, wenn es ihr verwehrt würde, Niederlassungen z.B. in New York und Chi­cago zu errichten, beantragen und durchset­zen, dass es keinem amerikanischen Konkur­renten gestattet wird, auch nur in einem einzigen Staat der Europäischen Gemein­schaft (weiterhin) tätig zu sein. Die zweite Ursache wurzelt in dem Wissen um den geringeren Druck zu exportieren, dem die Europäische Gemeinschaft insge­samt im Vergleich zu jedem ihrer Mitglied­staaten unterliegt, weil der ungleich größere Markt bereits viele der Vorteile (z.B. Han­dels- und Spezialisierungsgewinne) zu reali­sieren erlaubt, die bislang nur durch Auswei­tung der Absatzbasis mittels Exporten zu erringen waren.    

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