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Feindliche Übernahme

Die Übernahme bzw. der Übernahmenversuch bei Unternehmensakquisitionen (Unternehmens­übernahmen) erfolgt gegen den Willen des Managements des zu übernehmenden Unternehmens. Siehe auch   Mergers & Acquisitions.

oder unfreundliche Übernahme eines Unternehmens (engl.: takeover). Das übernommene Unternehmen ist gegen seinen Willen in den Besitz des erwerbenden Unternehmens übergegangen. Vgl. Akquisition.

siehe   Feindliche Übernahme und   Mergers & Acquisitions (mit Literaturangaben).

Englisch: hostile take-over
Damit bezeichnet man die Kaufabsicht eines Interessenten oder einer Interessengruppe, in dem größere Aktienpakete von Mehrheitsaktionären oder Großaktionären erworben werden, um die Stimmenmehrheit einer Aktiengesellschaft zu erhalten. Bei derartigen Paketkäufen wird i. d. R. ein höherer Kurs (Paketzuschlag) gezahlt, als der aktuelle Börsenkurs ausmacht. Für feindliche Übernahmen sind besonders solche Aktiengesellschaften geeignet, die an der Börse unterbewertet sind und bei denen die stillen Reserven des Unternehmens dazu verwendet werden, die Übernahme nachträglich zu finanzieren (siehe z. B. die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone).

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