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Garantiequote

(in %)
Die Garantiequote setzt den Wert der erbrachten Garantieleistungen ins Verhältnis zum Gesamtumsatz und ist somit Ausweis der nachträglichen Umsatz- und damit Gewinnverluste, die durch Garantieverpflichtungen hervorgerufen werden.

Garantiequote

Beispiel
Ein Unternehmen verbucht in einem Jahr Umsätze in Höhe von
3. 400.000 €. Gleichzeitig muss es Garantieleistungen im Wert von 68.000 € erbrin­gen. Daraus ergibt sich eine Garantiequote von 2 %.

Garantiequote

Quelle
· Den Gesamtumsatz hält die Finanzbuchhaltung bereit. Dabei dürfen sämtliche Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder nachträgliche Gut­schriften nicht herausgerechnet werden. Einzig die Umsatzsteuer muss abgezogen werden.
· Werden obige Erlösschmälerungen im Rahmen des Rechnungswesens automatisch vor der Verbuchung abgezogen, müssen sie dem Gesamt­umsatz wieder hinzugerechnet werden.
· Garantieleistungen sind solche Leistungen, die ein Unternehmen auf­grund rechtlicher Verpflichtungen erbringt. Dabei lassen sich zwei Gründe für Garantien unterscheiden:
- gesetzliche Gewährleistungen gemäß §§ 459 bis 493 BGB und §§ 633 bis 640 BGB
- freiwillige Gewährleistungen durch eine verlängerte Garantie oder ei­nen speziellen Garantievertrag mit dem Kunden. Freiwillige Garan­tien intensivieren den Kundenkontakt in der Nachkaufphase. So kann es Ziel freiwilliger Garantieleistungen sein, die Produkt- und Marken­treue der Kunden durch großzügige Garantiezusagen zu sichern und damit eine langfristige Kundenbindung zu erzielen.
· Wichtig für die richtige Ermittlung dieser Kennzahl ist, dass der Zu­sammenhang zwischen  Umsatz und Garantieleistung gewährleistet wird. Das bedeutet, dass die Garantieleistungen mit denjenigen Umsatz­vorgängen verglichen werden müssen, aus denen heraus die Garantiean­sprüche erwachsen sind. Aus diesem Grund kann die Garantiequote erst nach Ablauf der Garantiefrist gebildet werden.
· Ist eine Zurechnung aufgrund des Rechnungswesens nicht exakt mög­lich, kann die Garantiequote nur näherungsweise ein Abbild der Wirk­lichkeit liefern, so dass es zu Fehlinterpretationen kommen kann.
· Die Garantieleistungen sollten auf einem separaten Konto des Rech­nungswesens erfasst werden, das auch den Zeitpunkt des Umsatzes und damit die Basisgröße für die Ermittlung der Garantiequote dokumen­tiert. Werden die Garantieleistungen gemeinsam mit anderen Gutschrif­ten verbucht, müssen die nicht auf Garantien zurückzuführenden Gut­schriften vor Bildung der Kennzahl herausgerechnet werden, da ansonsten die  Gutschriftenquote gebildet würde.
Interpretation
· Die Garantiequote zeigt dem Unternehmen, welchen Anteil des Umsat­zes es infolge von Garantieleistungen wieder verliert.
· Grundsätzlich ist vom Unternehmen eine niedrige Garantiequote anzu­streben. Diese spricht für die Qualität der Unternehmensleistungen (Produkte, Service) und bietet die Chance einer hohen  Kundenzu­friedenheit.
· Allerdings muss beachtet werden, dass auch freiwillige Garantieleistun­gen und damit eine hohe Garantiequote aktives Instrument im Kunden­zufriedenheits- und Kundenbindungsmanagement sein können.
· Insbesondere bei Erhöhungen der Garantiequote muss hinterfragt wer­den, welche Ursachen verantwortlich sind.
· Die Garantiequote ist insbesondere interessant:
- im Zeitvergleich,
- im Vergleich zu anderen Unternehmen (falls Daten bekannt) sowie - geordnet nach Produktgruppen, Produkten, Verkaufsgebieten und Ur-
sachen für die Gewährleistungen sowie genaueren Ursachen für die
Gewährleistungspflichten (gesetzlich oder freiwillig)
Maßnahmen zur Beeinflussung
Stellt sich bei der Ursachenanalyse heraus, dass die Anzahl der Garantie­fälle und daher die Garantiequote gestiegen sind, gilt es, die Störanfällig­keit und/oder Funktionsunfähigkeit von Produkten wieder abzusenken. In diesem Fall muss der mangelhaften Produktqualität als Garantieursache durch Einführung eines aktiven Qualitätsmanagements entgegengewirkt werden.

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