beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführtes öffentliches Verzeichnis zur Eintragung von Genossenschaften und sie betreffenden Rechtstatsachen (z. B. Statut, Vorstandsmitglieder). Siehe auch Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichische.
Das vom Amtsgericht als Registergericht geführte Register. Es dient der Eintragung der Genossenschaften und ihrer Rechtsverhältnisse. Es wird nach ähnlichen Grundsätzen wie das Handelsregister geführt.
Vorhergehender Fachbegriff: Genossenschaftsprüfung | Nächster Fachbegriff: Genossenschaftsverband
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|