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Machtausübung

Eines von mehreren Kriterien,
auf denen die - Weisungsbefugnis des Ma­nagers gegenüber anderen Personen zur Durchsetzung bestimmter Teilziele des Unternehmens basiert. Die Machtausübung äußert sich vorwie­gend in der Verfügungsgewalt gegenüber nachgeordneten (unterstellten) Personen und Instanzen. Die wichtigsten Mittel der Macht­ausübung gegenüber Personen sind:
· Entscheidungen über den Arbeitsplatz: Der operativ orientierte Mitarbeiter steht in einem
Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Management, d.h. seinem Arbeitgeber. Dieser kann kraft Gesetz und Vereinbarung (Arbeitsvertrag) unter Wahrung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis einseitig auflösen oder bei Krisensi­tuationen des Unternehmens - Massenentlassungen beantragen. Die Abhängigkeit des Nicht-Managers verleiht den Führungskräften des Un­ternehmens eine starke Dispositionsgewalt und zwingt den Mitarbeiter zur Einhaltung der vorge­gebenen Anweisungen und Richtlinien.
· Entscheidungen über die Entlohnung: Der Manager ist im Rahmen seiner Dispositionsgewalt in der Lage, das über den tariflich vereinbarten Lohn hinausgehende Entgelt zu beeinflus­sen. Hier wirken die speziellen Anreiz- und
Lohnsysteme, die jedes Unternehmen einsetzt, um die Machtpositionen der Führungskräfte ma­teriell zu unterstützen.
· Entscheidungen über die Beförderung: Der Manager kann im Rahmen der betrieblich vereinbarten Beförderungspolitik entscheiden, ob nach­geordnete Mitarbeiter seines Entscheidungsbe­reichs ranghöhere bzw. ihm gleichgestellte Posi­tionen einnehmen können.
· Entscheidungen über die Arbeitserledigung: Hierbei handelt es sich um die Festlegung der Prioritäten, mit denen einzelne Aufgaben zu erledigen sind, um die Mitarbeiter-Einsatzpla­nung und um die Zuordnung der Sachmittel für die Arbeitserledigung sowie um die Festlegung von Terminen und Zeitstrecken für die Erstellung des Arbeitsergebnisses.

In arbeitsteiligen Organisationen sind folgende Grundlagen der Machtausübung möglich:
(1) Macht durch Belohnungs- und Bestra­fungsmöglichkeiten: B unterwirft sich A aus Angst vor Bestrafung und/oder aus der Hoffnung
auf Belohnung. Jedes Unternehmen besitzt An­reiz- und Drohsysteme. Die Anreizsysteme be­ziehen sich auf die Motive der Mitarbeiter, die Drohsysteme stellen jeweils die Negation der An­reize dar. Die dominierenden Leistungsmotive (Anreize) sind Macht, Status und materieller Zu­gewinn. Dementsprechend sind die Anreizsyste­me auf diese Motive abgestellt. Die Drohungen bestehen in der Reduktion erreichter Machtkom­petenz, Statussymbole und materieller Zulagen (Rückstufungen) und reichen in der massivsten Form bis zur Entlassung.
(2) Macht durch Vereinbarung: B unterwirft sich A aufgrund einer vertraglichen, beide Seiten bin­denden Regelung. Die wichtigste Vereinbarung ist der Arbeitsvertrag und die zwischen Betriebs­rat und Unternehmensleitung geschlossenen Be­triebsvereinbarungen.
(3) Macht durch Sachkenntnisse (“Wissen ist Macht”): A besitzt Informationsvorteile, die es ihm erlauben, Entscheidungen zu treffen, von denen B annimmt, dass sie ihm Vorteile bringen. B unter­wirft sich A, um an dessen Informations- und Ent­scheidungsvorteilen zu partizipieren.
(4) Macht durch Identifikation: B identifiziert sich mit A (“folgt” ihm), weil er sich mit dessen Absich­ten und Entscheidungen einverstanden erklären kann. Man spricht in diesem Fall auch von der “Führerschaft” des A, dem es gelingt, eine Grup­pe von Menschen für seine Ziele einzusetzen.
(5) Macht durch Besitz: A hat gegenüber B einen materiellen Vorteil und B unterwirft sich A, um am Besitz des A zu partizipieren. A erreicht die Ge­folgschaft des B durch Zuwendungen. Ursprüng­lich resultierte die Macht des Unternehmers ein­seitig aus dem Besitz der Produktionsmittel und des Kapitals.
Innerhalb des Unternehmens sind die Grundlagen der Macht durch die       Aufbauorganisation geregelt oder werden informell durch stillschwei­gende Übereinkunft und Duldung ausgeübt.

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