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Reiserücktrittsversicherung

Damit ein Beinbruch nicht zu einem doppelten Schaden wird, gibt es eine Versicherung, die die Kosten für Storni übernimmt. Eine Reiserücktrittsversicherung ist für fast jede Reise zu empfehlen, besonders für Familien mit kleinen Kindern oder alten und kranken Angehörigen. Oder wenn Sie Ihren Urlaubstrip schon monatelang vorher buchen. Reiseveranstalter haben bei Pauschalreisen das Recht, Rücktrittskosten zu verlangen. Die Storni sind terminlich gestaffelt: Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ist eine Absage noch vergleichsweise billig. Je später der Reiseveranstalter vom Rücktritt erfährt, desto teurer wird er. Bei kurzfristigen Absagen sind 55 oder auch 100 Prozent, also der gesamte Reisepreis fällig. Hier haken die Reiserücktrittsversicherungen ein. Sie decken die Kosten ab, die entstehen, wenn aus wichtigen Gründen wie Krankheit, Tod oder erheblichem Eigentumsverlust - beispielsweise Brand - eine Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings ist die Absage der Versicherung gegenüber beweispflichtig, z. B. durch Arztattest. Weitere Leistungen sind die Haftung bei Impfunverträglichkeit oder eine Versicherte wird schwanger. Die Reiserücktrittsversicherung greift allerdings nicht bei Bürgerkrieg oder politischen Gewalttaten.

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