Zeit, in der ein   Arbeitnehmer für den  Arbeitgeber erreichbar und in der Lage sein muss, gegebenenfalls innerhalb kurzer Zeit seine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zum  Bereitschaftsdienst zählt die Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit, kann bei Vorliegen entsprechender Vereinbarungen aber zu vergüten sein.    Siehe auch   Arbeitsrecht (mit Literaturangaben) 
 
 
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