Öffentliches Register, in dem ein Schiff mit seinen wesentlichen Merkmalen, seinem(n) Eigentümer(n) (Reeder oder Schiffseigner), seinen Schiffshypotheken und event. Nießbrauchrechten, verzeichnet ist (entspricht weitgehend dem Grundbuch für Grundstücke). Ein Schiff ist in das Sch. des Heimathafens oder Heimatortes einzutragen. Nach der Schiffsregisterordnung werden in Deutschland die Sch. von Amtsgerichten geführt, die von der Landesjustizverwaltung als Registerbehörden bestimmt worden sind.
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