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Tagesordnung

Sie gibt die Versammlungs- und Beschlussgegenstände z.B. der   Hauptversammlung einer   Akti­engesellschaft in der Reihenfolge an, in der sie behandelt werden sollen. Sie wird in der Bekanntma­chung der Einberufung aufgeführt. Der   Aktionär muss sich anhand der dort gemachten Angaben oh­ne Rückfragen ein Bild davon machen können, welche Tagesordnungspunkte behandelt werden und zu welchen ein Beschluss gefasst werden soll. Siehe auch   Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österrei­chische.

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