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Vor-AG

Sie entsteht mit notarieller Beurkundung der   Satzung und endet mit Eintragung der   AG. Sie ist ein eigenständiger Rechtsträger, und das Aktiengesetz findet bereits in soweit Anwendung, als die Vor-schriften die Eintragung nicht voraussetzen. Allerdings ist sie noch keine   juristische Person.

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