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Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf

v. 11.04.1980 (BGB1. 1989 II 586); in Deutschland seit dem 01.01.1991 in Kraft. Es regelt den Vertragsabschluss, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Kaufverträgen mit gewerblichen Abnehmern. Es löst die Haager Einheitlichen Kaufrechtsabkommen ab. Engl. Bez.: United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG); (frz.) Convention des Nations Unies sur les Contracts de Vente Internationale des Marchandises (CVIM). S. UN-Kaufrecht; vgl. Wiener Kaufrecht.

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