Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Anerbenrecht

als landwirtschaftliches Sonderrecht (Höfeordnung) die geschlossene Vererbung eines Besitzes an eine einzelne Person, den Anerben. Dagegen wird im Realteilungsrecht der Besitz auf alle Erben verteilt. Das Anerbenrecht hat den Vorteil, dass ein Hof im Erbgang nicht zerstückelt wird. Infolgedessen ist die Agrarstruktur in Gebieten mit Anerbenrecht von grösseren, leistungsfähigeren Produktionseinheiten gekennzeichnet. Die Abfindung der weichenden Erben ist gegenüber früher verbessert, so dass die im Realteilungsrecht betonte Gleichheitsidee heute auch im Anerbenrecht zur Geltung kommt. Anerbenrecht herrscht seit jeher in Norddeutschland sowie im Schwarzwald, Odenwald und Spessart vor, während West- und Südwestdeutschland Gebiete mit Realteilung sind.

Vorhergehender Fachbegriff: Andon | Nächster Fachbegriff: Anfallsteuer



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Außerordentliche Abschreibungen | Zielbeziehungen, vertikale | Unmöglichkeit

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon