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Bundesarbeitsgericht

mit Sitz in Kassel. Oberste Instanz im Rahmen der Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht).

(BAG)


oberster
Gerichtshof des Bundes im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesre­publik
Deutschland. Das Gericht entscheidet in letzter Instanz vor allem über
Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte und
über Sprungrevi­sionen bzw. -beschwerden, mit denen ein Ver­fahren bei den
Landesarbeitsgerichten um­gangen wird. Das BAG entscheidet durch Senate, die
mit drei Berufsrichtern sowie je einem oder zwei ehrenamtlichen Richtern aus
den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeit­geber besetzt sind. Verwaltung und
Dienst­aufsicht obliegen dem Bundesminister für Ar­beit und Sozialordnung im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz. Rechtsgrund­lage ist das
Arbeitsgerichtsgesetz in der Fas­sung vom 2. 7.1979. Sitz ist Kassel.




(BAG). Sitz: Erfurt. Das BAG ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Sachen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese ist dreistufig aufgebaut und besteht aus den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem BAG. Grundsätzlich ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts beim BAG nur möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung ist und der allgemeinen Klärung von Rechtsfragen dient. Aufgabe des BAG ist - neben der Verwirklichung der Gerechtigkeit im Einzelfall - v. a. die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und dessen Fortbildung. http://www.bundesarbeitsgericht.de

Vorhergehender Fachbegriff: Bundesarbeitsgemeinschaft der Mit­tel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. | Nächster Fachbegriff: Bundesaufsichtsamt für das Kre ditwesen (BAK)



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