Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Condor-Anleihe

Variante einer festverzinslichen Indexanleihe, die im Zeitpunkt der Emission im Gegensatz zu den am Markt vergleichbaren Anleiheinvestments eine höhere laufende Verzinsung bietet. Hier ist die Höhe des Tilgungsbetrages an die Entwicklung eines definierten Indexes gekoppelt. Solange sich dieser Index innerhalb eines bestimmten Schwankungsbereichs befindet, erhält der Gläubiger den Tilgungsbetrag in voller Höhe ausgezahlt. Überschreitet bzw. unterschreitet der Index eine definierte Höchstgrenze bzw. Untergrenze, verringert sich der Tilgungsbetrag, den die Anleiheschuldnerin dem Anleihegläubiger auszahlt. Unabhängig vom Indexstand garantiert die Emittentin einen Mindestrückzahlungsbetrag.

Vorhergehender Fachbegriff: Condor Flugdienst | Nächster Fachbegriff: CONDORCET-Kriterium



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Interventionspolitik | Risikostrukturausgleich (RSA) | Verwaltungskostenrechnung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon