Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Dreiwochenfrist

ist die Frist, die ein Arbeitnehmer einhalten muß, wenn er gegen seine Kündigung (etwa wegen Sozialwidrigkeit) Kündigungsschutzklage einreichen will. Diese Klage muß innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein - unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit Beschwerde beim Betriebsrat eingereicht wurde oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber stattgefunden haben. Wird die Dreiwochenfrist nicht eingehalten, so wird die Kündigung auf jeden Fall rechtswirksam. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, siehe im einzelnen §§ 1-14 KSchG.

Vorhergehender Fachbegriff: Dreimodale Faktorenanalyse | Nächster Fachbegriff: Drifting Costs



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Alternativenraum | Vollständigkeitsprinzip | Düsseldorfer Palette

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon