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Durchfuhr

Transithandel

Transithandel, Transitverkehr

siehe   Transithandel.

Außenhandel

Begr. f. d. Durchlaufen von beweglichen Sachen wie auch von Strom, Wertpapieren und Zahlungsmitteln eines Wirtschaftsgebietes. Die D. erfolgt i. d. R. auf direktem Wege. Wenn es nicht nur zu transportbedingten Umladungen, sondern zu Einlagerungen kommt oder, wenn das Bestimmungsland noch nicht feststeht, dann handelt es sich um Einfuhr mit anschließender Ausfuhr.

Vorhergehender Fachbegriff: Durchfrachtkonnossement (Durchfrachtrate, Through Bill of Lading) | Nächster Fachbegriff: Durchfuhr von Waren durch die Bundesrepublik Deutschland



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