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Transithandel (Durchfuhr)

im weiteren Sinne alle Geschäfte (Außenhandelsge­schäft), bei denen Waren aus einem Ur­sprungsland von einem Transithändler (Transitär, Transitimporteur) in einem drit­ten Land ohne Beund Verarbeitung an ei­nen Käufer im Einfuhrland verkauft werden (Drittländerhandel). Als Transithandel i. e. S. wird die Durchfuhr von Waren (Durchfuhrhandel, Durch- schleußhandel) durch das Erhebungsgebiet der Außenhandelsstatistik (Gebiet der Bun­desrepublik Deutschland ohne Zollaus­schlüsse und Zollanschlüsse) - ohne Anmel­dung zu einer Einfuhrart (Spezialhandel)- bezeichnet. Bei Reexporten handelt es sich um eine Form des Zwischen(groß)handels, der durch Zoll­freizonen (Zollgebiet) begünstigt wird und keine nennenswerten Kosten durch U mwege verursacht. Dreiecksgeschäfte betreffen Verrechnungs­vorgänge, bei denen der Transithändler nicht als Drittpartner in Erscheinung tritt (Ex- portstreckengeschäft). U. U. führt der Tran­sithändler auch Warenumleitungen von einem Land in ein anderes durch (Warens­witch, Transitswitch). Gründe für Transithandclsgeschäfte liegen in der Ausnutzung der unterschiedlichen Währungs- und Wirtschaftspolitik, der Steu­ergesetzgebung sowie der Ausnutzung von Kontingenten verschiedener Länder.

Transithandel ist die Bezeichnung für Handelsgeschäfte, bei denen Waren im Ausland beschafft und im Ausland abgesetzt werden. Beispiel: Ein deutscher Händler kauft in Italien Wein ein und setzt den Wein bei einer holländischen Handelskette ab. Die Ware wird mit einem LKW von Florenz in Italien über die Autobahn durch Deutschland gefahren und nach Den Haag in Holland gebracht. Die Transitware wird in Deutschland weder gelagert noch be- oder verarbeitet, sondern hier nur durchgeleitet. Transitorische Posten sind nach § 250 HGB sämtliche Ausgaben (Einnahmen) vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Transitorische Posten sind als Rechnungsabgrenzungsposten (Details und Beispiele: Rechnungsabgrenzung) in der Bilanz auszuweisen.

Transithandelsgeschäfte

ist die Durchfuhr von Waren durch ein bestimmtes Gebiet (z.B. Staatsgebiet), ohne daß sie dabei einer Be- oder Verarbeitung unterzogen werden.

Beim Transithandel - eine Grundform des Außenhandels - erfolgen wirtschaftliche Leistungen zwischen zwei unterschiedlichen Auslandsmärkten durch einen Handelsbetrieb (Transithändler) mit Sitz in einem dritten Land. Je nach Sitz des Transithändlers wird in aktiven und passiven Transithandel unterschieden. Beim aktiven Transithandel ist der Transithändler im Inland ansässig und tätigt Außenhandelsgeschäfte zwischen Herstellern und Abnehmern in Drittländern. Beim passiven Transithandel dagegen ist der Transithändler im Ausland ansässig. Eine weitere Unterscheidung wird zwischen direktem und indirektem Transithandel vorgenommen. Beim direkten Transithandel erfolgt nur der dispositive Warenfluss über das Land des Transithändlers, während die Ware physisch direkt vom Herstellerland in das Abnehmerland transportiert wird. Beim (indirekten) gebrochenen Transithandel dagegen folgt der physische Warenfluss dem dispositiven Warenfluss, um z.B. im Land des Transithändlers umgepackt oder neu sortiert zu werden (vgl. Jahrmann, 1998, S. 57t).

(Durchfuhr) i. w. S. alle Geschäfte, bei denen Waren aus einem Ursprungsland von einem Transithändler ohne Be- und Verarbeitung in einem dritten Land an einen Käufer im Einfuhrland verkauft werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren durch das Land transportiert werden, in dem der Transithändler seinen Sitz hat. Als Transithandel i.e. S. wird die Beförderung von Waren durch das Erhebungsgebiet der Aussenhandelsstatistik (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne Zollausschlüsse und mit Zollanschlüssen) — ohne Anmeldung zu einer Einfuhrart (Spezialhandel) — bezeichnet.  

Beim Transithandel, einer Form des   Aussenhandels, wird ein internationales Liefergeschäft von ei­nem Transithändler initiiert, der seinen Sitz in einem Drittland, nicht Herkunftsland noch Bestim­mungsland der Ware hat. Aus Sicht des Drittlandes ist dies aktiver Transithandel, aus Sicht des Her­kunfts- und Bestimmungslandes ist dies passiver Transithandel. Die Waren können dabei durchaus un­mittelbar vom Herkunftsland ins Bestimmungsland befördert werden, sog. direkter Transithandel. Beim sog. indirekten Transithandel dagegen erfolgt eine Zwischenlagerung im   Zollfreigebiet des Landes des Transithändlers oder die Ware passiert effektiv das Wirtschaftsgebiet des Drittlandes, sog. Durch­fuhr. Wird während der Zwischenlagerung noch eine Bearbeitung, Umsortierung oder Neuverpackung vor­genommen bzw. wird die Ware an einen weiteren Transithändler im Drittland verkauft, liegt ein sog. gebrochener Transithandel vor. Die wichtigsten Motive des Transithandels sind wirtschaftspolitische Gründe wie z.B. das Umgehen von   Handelshemmnissen bzw. Ausnutzen von Präferenzregeln, die strategische Lage von Warenum­schlagplätzen wie Häfen und fehlendes Absatz-Know-how im Herkunftsland der Ware. Siehe auch   Aussenhandel (mit Literaturangaben).

Neben dem direkten und indirekten Export und Import ist der T. eine Grundform des Außenhandels. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass die Warenlieferung nicht unmittelbar vom Exporteur zum Importeur erfolgt, sondern ein Dritter aus einem anderen Land dazwischen geschaltet ist. Dieser Transithändler lässt die Ware in seinem Land ein- und ausfuhrrechtlich als Transitware (Durchfuhrware) abfertigen. Die Ware erfährt im Transitland keinerlei Veränderung, Be- oder Verarbeitung, auch keine Lagerung. Vgl. aktiver Transithandel, passiver Transithandel, gebrochener Transithandel.

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