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Einheitsmarkt

spezielle Erscheinungsform des Kassahandels, bei der während einer Börsensitzung nur ein Kurs ( Einheitskurs) festgestellt wird. Abgewickelt werden an diesem Markt
(a) sämtliche Kundenaufträge, die Wertpapiere betreffen, welche nicht zum variablen Handel zugelassen sind;
(b) Kundenaufträge über zum variablen Handel zugelassenen Wertpapiere, die
(aa) ein Mindestvolumen bzw. eine Mindeststückzahl ( Einheitsnotierung, Schluß) nicht erreichen oder
(bb) auch solche Börsenaufträge für die im variablen Handel ein Abschluß mangels eines geeigneten Handelspartners unmöglich war und
(cc) Aufträge, die lt. Vorgabe des Kunden zum Einheitskurs abgewickelt werden sollen.

In die Preisfeststellung gehen alle Kundenkauf- und -verkaufsaufträge ein. Der Kurs wird dann vom Kursmakler nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Einheitsmarkt nennt man den Bereich des Wertpapiermarkts (Teilmarkt: Präsenzbörse), für dessen Papiere einmal pro Börsentag ein Einheitskurs festgestellt wird. Den Eigenkapitalgebern wird im Falle eines Unternehmenszusammenbruchs als Letzten das Geld zurückgezahlt, wenn Oberhaupt noch etwas vorhanden ist. Es übernimmt also gegenüber den Gläubigern deS’Unternehmens eine Haftungs- und Garantiefunktion. Ohne Eigenkapital ist es keinem Unternehmen möglich, z. B. von den Banken Kredite zu bekommen. Insofern ist es die Gründinge der Kreditwürdigkeit.


Begr. f. eine Form des Kassahandels an Wertpapierbörsen, bei dem börsentäglich nur ein Kurs festgestellt wird. In die Feststellung des Einheitskurses gehen alle Kauf- und Verkaufsaufträge ein. Gegensatz: variabler Markt.

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