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Einkommensteuertarif

 
   
Mathematische Beziehung des Steuersatzes, der auf die Steuerbemessungsgrundlage Y ( Einkommen ) anzuwenden ist und den Steuerbetrag S ergibt. Der Tarif ist in vier Tarifzonen eingeteilt, d.h. je nachdem, in welcher Zone das zu versteuernde Einkommen liegt, wird ein anderer Tarifteil angewendet. Die Einkommensteuerbetragskurve ist eine Parabel, die bei einem Einkommen von 52151 € in die an diesem Punkt anliegende Gerade mündet. Neben diesem allgemeinen Einkommensteuertarif gibt es für gewerbliche Einkünfte noch eine Besonderheit. Von der Einkommensteuerschuld können Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften das 1,8fache des Gewerbesteuermessbetrages abziehen.

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer lässt sich aus dem Einkommensteuertarif errechnen (§ 32a EStG); der Tarif zeigt die prozentuale Belastung des zu versteuernden Einkommens an. Der tatsächliche Steuerbetrag kann amtlichen Tabellen entnommen werden (Grundtabelle, Splittingtabelle), die auf der Basis des zu versteuernden Einkommens in Sprüngen von 53 DM (Splittingtabelle 107 DM) die zu entrichtende Steuer ausweisen. Die im Kern progressive Ausgestaltung des Tarifs knüpft an das  Sozial- staatsprinzip an. Der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip würde aller Mit der Steuerreform 1990 wurde ein linear-progressiver Tarif eingeführt (vgl. Abb.).        
 

 

 

 

 
   

 

 
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