In der Gesundheitswirtschaft:  
 
 Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Dabei kann es sich um ein finanzielles Entgelt handeln, aber auch um eine dingliche Gegenleistung oder eine Dienstleistung. Im Allgemeinen wird man aber bei Entgelt von einer Geldleistung als Gegenleistung zu einer erbrachten Leistung ausgehen. Vielfach existiert als Grundlage für ein Entgelt eine vertragliche Vereinbarung, in der Leistung und Gegenleistung definiert werden. 
 
Entgelt kann dabei sowohl die Entlohnung bzw. Bezahlung aus einem Arbeitsverhältnis oder die Gegenleistung für eine im Rahmen eines Auftragsverhältnisses erbrachte Leistung sein. 
 
Der Begriff ist auch im Gesundheitswesen gängig. So wird die Bezahlung der voll- und teilststionären Leistungen von Krankenhäusern gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) als Entgelt bezeichnet. Damit sind vor allem die seit 2003 eingeführten DRG-basierten Fallpauschalen gemeint. Dieses neue Entgeltsystem wird auch als pauschalierendes Entgeltsystem bezeichnet.  
 
siehe  Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).  
 
Umsatzsteuer 
 
 
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