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fob

Abk. für Free on Board (INCOTERMS), free on board, frei an Bord. Vertragsklausel der Incoterms, die dem Exporteur ( Export) Beförderungs- und Ladekosten zuweist und den Gefahrenübergang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer auf den Zeitpunkt festlegt, wenn die Ladung die Reling des Seeschiffs passiert hat bzw. in das jeweilige Transportmittel gelangt ist.
Abkürzung für «free an board» = frei an Bord des benannten Verschiffungshafens; Vertragsklausel aufgrund der Incoterms. frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen, engl.: free an board ... named port of shipment. Vertrags­formel der von der  Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten   Incoterms für Aussenhandelsgeschäfte.
Siehe Incoterms.

free on board; Handelsbilanz

Free an Board (frei an Bord). FOB wird oft bei der Abwicklung von Dokumentenakkreditiven im internationalen Handelsverkehr angewandt und bedeutet, dass alle Kosten- und Gefahrenrisiken auf den Importeur übergehen, sobald die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen angekommen ist. Die Haftung des Exporteurs erlischt in diesem Augenblick. Der Exporteur liefert sozusagen »frei an Bord«.
Siehe auch: CIF

Abk. der Handelsklausel (engl.) Free On Bord; frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen). S. a. Incoterms 2000.

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