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Grossmarkt

Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Grossabnehmer vertreibt (§66 GewO). Typisch für Grossmärkte sind leicht verderbliche Erzeugnisse wie Obst, Gemüse, Südfruchte, blumen und rische. Dazu sind andere Waren getreten, die der Lebensmittelhandel führt und die dieser zusammen mit den Frischwaren auf den Grossmärkten einkauft.
rechtlich-wirtschaftlich und administrativ­organisatorisch eigenständige regelmäßige Vermarktungsveranstaltung insb. bei Agrar­produkten, wo selbstvermarktende Erzeu­ger („Erzeugergroßmarkt“) oder Importeu­re und Großhändler („Versorgungsgroß­markt“) ihre Waren an Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Gewerbetreibende ab­setzen.

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