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Insolvenzgeld

Vor Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde diese Entgeltersatzleistung als Konkursausfallgeld bezeichnet. Bei Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers gleicht das Arbeitsamt den Arbeitnehmern das ausgefallene Arbeitsentgelt aus. Die Höhe des Insolvenzgeldes bemißt sich nach der Höhe des für die letzten drei Monate vor Insolvenz geschuldeten Nettoentgeltes. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitsamt entrichtet.

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