(Outright-Termingeschäft, Solo-Geschäft) Termingeschäft ohne Kassagegengeschäft (Swapgeschäft) und umgekehrt. Es wird im Rahmen der Kurssicherung oder bei Spekulation auf Devisenkursänderung eingesetzt.
Transaktion, bei der das Eurosystem Vermögenswerte definitiv am Markt per Kasse oder Termin kauft oder verkauft.
Vorhergehender Fachbegriff: Outright-Devisengeschäft | Nächster Fachbegriff: Outright-Termingeschäft
Bleiben Sie auf dem Laufenden über Neuigkeiten und Aktualisierungen bei Wirtschaftslexikon24, indem Sie unseren monatlichen Newsletter empfangen. Garantiert keine Werbung. Jederzeit mit einem Klick abbestellbar.
Weitere Begriffe : Offshore-Käufe | Periphere Substitution | Holzhandwerk