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Plusankündigung

Angabe des Kursmaklers an der Kurstafel vor Feststellung des Einheitskurses, wenn der Kurs den Tageskurs voraussichtlich beträchtlich übersteigt. Damit sollen die Händler zu ausgleichenden Orders angeregt werden. Die Veränderungssätze entsprechen denen der Minusankündigung.

Ein Kurszusatz an der Börse, der darauf hinweist, dass im Hinblick auf die vorliegenden Wertpapierorders mit erheblichen Kursgewinnen zu rechnen ist. Gegenteil: Minusankündigung.
Bei einer einfachen Plusankündigung (+) ist bei Aktien mit einem Kursgewinn von mehr als 5 % und bei festverzinslichen Wertpapieren von mehr als 1,5 % zu rechnen.
Bei einer doppelten Plusankündigung (++) ist bei Aktien mit einem Kursgewinn von mehr als 10 % und bei festverzinslichen Wertpapieren von mehr als 3 % zu rechnen.
Bei einer dreifachen Plusankündigung (+++) ist bei Aktien mit einem Kursgewinn von mehr als 20 % zu rechnen.

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