Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Stetigkeitsaxiom

Forderung, dass eine —Entscheidungsregel für Risikosituationen folgende Eigenschaft aufweisen soll: ·   Wird eine sichere Ergebnismöglichkeit mit der Möglichkeit verglichen, ·   mit der Erfolgswahrscheinlichkeit p ein besseres Ergebnis e" und mit der Gegenwahrscheinlichkeit (1 — p) ein schlechteres Ergebnis e\' zu erzielen (e" e e\'), so gibt es stets einen kritischen Wert der Erfolgswahrscheinlichkeit, für den beide Alternativen gerade als gleichwertig eingestuft werden. Verlangt man von einer Entscheidungsregel für Risikosituationen, dass sie neben dem Stetigkeitsaxiom auch dem Ordinalund dem Substitutionsaxiom genügt, so muss sie mit dem Bernoulli-Prinzip vereinbar sein.          

Vorhergehender Fachbegriff: Stetigkeitsannahme | Nächster Fachbegriff: Stetigkeitsgrundsatz



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : United Nations Economic and Social Council | ECSC | Risikoprämie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon