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Verkehrsbedienung

Ausdruck der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Ausgestaltung des Transportangebots. Die Verkehrsbedienung kann z. B. in qualitativer Hinsicht an den Wünschen der Kundschaft oder an den Zielen des Transportgewerbes ausgerichtet sein (Verkehrsqualität). Im Falle der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsbedienung überwiegen gesamtwirtschaftliche oder gesamtgesellschaftliche Gesichtspunkte bei der Transportdurchführung (verkehrspolitische Konzeption). Die gemeinwirtschaftliche Verkehrsbedienung wird von folgenden rechtlichen bzw. politischen Auflagen gekennzeichnet: -Betriebspflicht, Beförderungspflicht, -Tarifpflicht (Tarifzwang), Vertragspflicht und (zum Ausgleich von Standortvor- und -nachteilen) Tarifgleichheit im Raum bzw. Werttarifierung.       

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