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Vollständigkeit des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluß ist vollständig, wenn (a) alle Aktiva und Passiva und (b) die Aufwendungen und Erträgeder Periode ohne Ausnahme erfaßtsind. Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird gesichert insbesondere durch die Bestandsaufnahme aller Vermögensobjekte der Unternehmung, die gedankliche Inventur derRisiken und die vollständige Auswertung aller zugänglichen Informationen über die Bilanzposten. Offen ist, wieweit die im Zeitpunktder Bilanzierung verfügbaren Informationen heranzuziehen sind. Informationen, die die bisherigen Erkenntnisse vervollständigen, vorhandene Zweifel beseitigen und Unrichtigkeiten korrigieren, müssen bis zurendgültigen Fertigstellung des Abschlusses berücksichtigt werden. Ereignisse, die nach dem Abschlußstichtag eingetreten sind, bleibendann unberücksichtigt, wenn sie amAbschlußstichtag mit einem so geringen Wahrscheinlichkeitsgrad zu erwarten waren, daß keine Beziehungen zur Vorperiode gegeben sind. UmFehlbeurteilungen vorzubeugen, mußüber Ereignisse, die sich auf die Wertedes Jahresabschlusses nennenswertauswirken würden, die aber als Ereignisse der Folgeperiode nicht berücksichtigt werden, in Anmerkungen oderErläuterungen zum Jahresabschlußberichtet werden.

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