Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Vorbehalt der Nachprüfung

Steuerbescheide können unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) erlassen werden. Dadurch ist eine unbegrenzte Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung möglich. Der Vorbehalt ist zulässig, solange der Fall nicht abschließend (z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung) geprüft wurde. Die Wirkung des Vorbehalts der Nachprüfung endet spätestens, wenn die Festsetzungsfrist (Verjährungsfrist) abläuft oder wenn sich im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Änderungen ergeben.

Vorhergehender Fachbegriff: Vorbörse | Nächster Fachbegriff: Vorbehaltsaufgaben



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Life Cycle | Kontingentrente | Optimale Liquidität

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon