| Arbitrage 
 Auch: Effektenarbitrage. Form
 der Arbitrage der Banken.
 
 Liegt vor, wenn im Börsenhandel unterschiedliche Kurse des gleichen Wertpapiers Gewinn bringend ausgenutzt werden: An der Börse mit dem niedrigen Kurs wird gekauft, an der Börse mit dem höheren Kurs verkauft (Differenzarbitrage); oder ein (neues) Wertpapier wird am Platz mit dem niedrigsten Kurs gekauft (und gehalten), ein bereits vorhandenes Wertpapier am Platz mit dem höchsten Kurs verkauft (Ausgleichsarbitrage).
 
 
 Vorhergehender Fachbegriff: Wertpapieranschaffungskosten | Nächster Fachbegriff: Wertpapieraufsicht 
 Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
 
 
 |