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Arbitrage

gewinnorientiertes Ausnutzen von bestehenden Preis-, Kurs- und/oder Zinsdifferenzen eines Gutes (Güter) oder Wertpapiers, welches gleichzeitig an verschiedenen Börsen (Börse) bzw. Märkten (Markt) gehandelt wird. Geeignet sind alle marktmäßig gehandelten Güter, insbesondere Finanztitel und Devisen. Durch zeitgleiches billiges Kaufen und teures Verkaufen eines homogenen Gutes versucht der Arbitrageur einen Gewinn zu erzielen und sorgt dabei für das Entstehen einheitlicher Preise auf den verschiedenen Teilmärkten.

Die gezielte Ausnutzung von Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen fungibler Güter, wie z.B. Aktien, Devisen oder Edelmetalle, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an verschiedenen Börsenplätzen gegeben sind, wird als Arbitrage bezeichnet.

Hinter dem Abschluss eines Arbitragegeschäftes kann der Wunsch stehen, über erkennbare Kursdifferenzen (zusätzliche) Gewinne zu erzielen, indem entgegengesetzte Kontrakte abgeschlossen werden. Wirtschaftssubjekte können aber auch Arbitragegeschäfte als Instrument zur Verlustvermeidung einsetzen. In diesem Fall geht der Arbitrageur zur Absicherung einer bereits bestehenden Verpflichtung eine geeignete Gegenposition ein. Das Gedankengut der Arbitrage findet sich auch in der Investitions- und Finanzierungstheorie wieder. So haben Modigliani/Miller im Rahmen ihres Nachweises zur Irrelevanz der Verschuldung für den Marktwert eines Unternehmens (Irrelevanzthese) die Möglichkeit von Arbitragegeschäften berücksichtigt.

Ergänzend ist anzumerken, dass die an den Börsenplätzen vorliegende Informationseffizienz die Möglichkeiten für Arbitragegeschäfte beeinflusst. Da die modernen elektronischen Informations- und Kommunikationssysteme die Markttransparenz erhöht haben, sind Arbitragegeschäfte an Börsen nur begrenzt möglich.

Die Zielsetzung der Arbitrage liegen entweder in der Gewinnerzielung (Differenzarbitrage) oder Verlustvermeidung (Ausgleichsarbitrage). Bei der Differenzarbitrage nutzt der Arbitrageur die unterschiedlichen Kursdifferenzen, indem er zwei (oder mehr) entgegengesetzte Kontrakte abschließt. Der Gewinn ergibt sich dann aus der Kursdifferenz.

Bei der Ausgleichsarbitrage geht der Arbitrageur zur Absicherung einer Verpflichtung (Kauf oder Verkauf) die günstigste Gegenposition (Verkauf oder Kauf) ein. Differenz- und Ausgleichsarbitrage werden unter dem Begriff Raumarbitrage subsumiert. Bestehen zwischen den verschiedenen Märkten Valutierungsdifferenzen (Ausnahmesituation bedingt durch z. B. Feiertage), ist u. U. Zeitarbitrage möglich.

Arbitrage ist nur auf Basis eines guten Informationssystems möglich. Sie ist für den Arbitrageur im Regelfall risikolos. Auf Grund der modernen elektronischen Informations- und Kommunikationssysteme und die damit gegebene Markttransparenz ist Arbitrage nur noch begrenzt lohnend, da die Margen zu gering sind. Bei der Arbitrage wird daher zunehmend wie beim Zins- und Währungsswap auf die Ausnutzung unterschiedlicher Bonitäten oder Marktzugangsvoraussetzungen abgestellt. Darüber hinaus hat die Arbitrage zwischen verschiedenen Handelsobjekten, wie z. B. zwischen Geldmarktforderungen und Financial Futures, an Bedeutung gewonnen.

Erzielung risikoloser Gewinne, sogenannte „Free Lunchs", durch die Ausnutzung von Preisunterschieden an verschiedenen Märkten zur selben Zeit. Auf vollkommenen Kapitalmärkten kann es bei Informationseffizienz im Gleichgewicht keine Arbitragemöglichkeiten geben, da die informierten Marktteilnehmer sofort jede gewinnbringende Arbitragemöglichkeit ausnutzen werden. Diese Arbitrageprozesse führen somit zur sofortigen Wiederherstellung der Gleichgewichtsverhältnisse auf den Märkten. In der Praxis existieren Arbitragemöglichkeiten, jedoch sind die Möglichkeiten zur Arbitrage aufgrund von Transaktionskosten, die mit der Durchführung der Arbitrageprozesse verbunden sind, begrenzt. Risikolose Arbitragegewinne werden vorrangig von institutionellen Anlegern mit entsprechend großen Handelsvolumina erwirtschaftet.

Als Arbitrage bezeichnet man Geschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede auf verschiedenen Märkten zum Zwecke der Gewinnerzielung ausnutzen. Sie werden i.d.R. an der Börse abgewickelt. Es wird dabei in Differenz- und Ausgleichsarbitrage unterschied en.

Geschäfte, die die Unterschiede zwischen auf örtlich getrennten Märkten n der Regel Börsen geltenden Preisen bzw. Kursen für ein Gut (Devisen, Wertpapiere, Kredite, Rohstoffe) ausnutzen. Man unterscheidet zwischen der Differenzarbitrage (Arbitrage im engeren Sinne) und der Ausgleichsarbitrage. Bei der Differenzarbitrage werden der Ankauf des Gutes auf dem Markt mit dem niedrigeren Kurs (Preis) und der gleichzeitige Verkauf auf dem Markt mit dem höheren Kurs (Preis) gekoppelt (z. B. Ankauf von Pf und an der Frankfurter Devisenbörse zum Kurs von 4, 34 EUR/Pf und , Verkauf an der Londoner Devisenbörse zum Kurs von 4, 36 EUR/Pf und). Aus der Kursdifferenz resultiert ein Gewinn. Bei der Ausgleichsarbitrage wird der Ankauf bzw. Verkauf eines Gutes aufdem Markt mit dem dafür günstigstenKurs (Preis) durchgeführt. (Beispiele:Die Anlage von liquiden Mitteln imAusland, wenn dort günstigere Anlagebedingungen als im Inland gegebensind Zinsarbitrage . Der Kauf vonDollar an der Devisenbörse mit demniedrigsten Dollarkurs, zwecks Begleichung einer auf Dollar lautendenRechnung für Importe.) Die Arbitrage bewirkt eine weitgehende Angleichung zwischen den örtlich verschiedenen Kursen (Preisen) einesGutes, da die Nachfrage zu demMarkt mit dem niedrigeren Kurs(Preis) gelenkt wird (Tendenz zumKurs/Preisanstieg) und (im Fall der Differenzarbitrage) das Angebot aufdem Markt mit dem höheren Kurs(Preis) steigt (Tendenz zur Kurs/Preissenkung).

Ausnutzung von Kurs und Preisunterschieden auf zeitlich und räumlich getrennten Teilmärkten zum Zweck der Gewinnerzielung. Preisdifferenzen werden auf diese Weise tendenziell ausgeglichen.

Transaktionen zur Ausnutzung von simultan existierenden Preisunterschieden auf verschiedenen räumlich (bei Kassamärkten) oder zeitlich (bei Terminmärkten) getrennten Teilmärkten. Durch den fast gleichzeitigen Abschluss von Kauf- und Verkaufsgeschäft ist die Arbitrage frei von Risiko. Arbitragegeschäfte bewirken durch Veränderung des Angebots oder der Nachfrage eine Angleichung von gleichzeitig bestehenden Preisunterschieden. Arbitrage findet auf Wettbewerbsmärkten solange statt, wie die Preisunterschiede grösser sind als die mit der Arbitrage verbundenen Transaktionskosten. Besondere Formen sind die Zinsarbitrage und die Devisenarbitrage (Swappolitik). ARGE Abk. für Arbeitsgemeinschaft (Industriekonsortium).

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