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Bundesministerium der Justiz

(BMJ).
1. Dienstsitz: Berlin;
2. Dienstsitz: Bonn. Die zentrale Aufgabe des BMJ besteht in der Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates in Deutschland. Dem dient die gesetzgeberische Arbeit des BMJ. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen; auf den Gebieten des gesamten bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, des Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrechts für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit), des Dienst- bzw. Berufsrechts der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare sowie des Europa- und Völkerrechts. Als "Verfassungsressort" hat das BMJ — gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren — zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte \'Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein. Nach dem Vertrag von Amsterdam widmet sich das BMJ verstärkt dem vereinbarten Aufbau und der Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres. www.bmj.bund.de

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