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Gefahrenzuschläge

Bei der Versicherung von Sachen und Personen gehen Versicherungen im Allgemeinen von einer durchschnittlichen Gefährdung aus. Bestehen allerdings im Einzelfall aussergewöhnliche Gefahren, erheben die Gesellschaften dafür Zuschläge. Beispiel: Ein mit einer privaten Unfallpolice versicherter Mann zahlt die üblichen Prämien. Diese verteuern sich aber, wenn der Versicherte Fallschirmspringen als Hobby wählt.

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