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Versicherung

Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter mit selbständigen Rechtsansprüchen auf wechselseitige Bedarfsdeckung (Bedarf). Finanzielle Risiken werden dabei auf Versicherungsunternehmen übertragen, die dieses Risiko im Versicherungsfalle abdecken, wofür der Versicherte eine Prämie leistet. Versicherungen können freiwillig sein, wie etwa eine Lebensversicherung, oder aufgrund meritorischer Überlegungen (- Güter) staatlich vorgeschrieben sein, wie die Sozialversicherungen oder die Kfz-Versicherung.

Durch einen Versicherungsvertrag übernimmt ein Versicherer gegen ein bestimmtes Entgelt (Prämie) gegenüber einem Versicherungsnehmer die Gefahr eines möglicherweise eintretenden Schadens. Das Versicherungsgeschäft beruht auf dem Prinzip, daß nicht jeder Versicherte zu Schaden kommt und daß die eintretenden Schäden mittels der Statistik vorausberechnet werden können. Die Versicherungsleistungen für Schäden müssen aus den erhaltenen Prämien und sonstigen Einnahmen der Versicherungsgesellschaft (Vermögensanlagen in Wertpapieren, Grundstücken, Beteiligungen usw.) bestritten werden. Neben den Privatversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Tierhaltungshaftpflicht, KFZ, Rechtsschutz u.a.) gibt es Industrieversicherungen für Feuer, Diebstahl, Großschäden, Betriebsunterbrechung, Transport usw. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Siehe auch Rückversicherung.

Bezeichnung sowohl für die Produktionsbetriebe des Wirtschafts- und Sozialbereiches Versicherungswesen (—Versicherungsunternehmen, Versicherungsträger) als auch der von diesen Betrieben hergestellten Güter (-Versicherungsprodukt). Versicherungswesen und Versicherungsschutzangebot sind sehr differenziert und vielfältig strukturiert (vgl. Abb.). Die Individualversicherung ist grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert, die Ver sicherungspflicht bildet die Ausnahme. In der --Sozialversicherung besteht weitgehend Versicherungspflicht bei den Versicherungsträgern, die Tarifierung erfolgt mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Einkommen. Zwischen Individualund Sozialversicherung bestehen ferner Unterschiede im betrieblichen Zielsystem und bei der Finanzierung der betrieblichen Leistungen. Innerhalb der Individualversicherung kann eine Gliederung nach Versicherungszweiggruppen in die Personenversicherung einerseits sowie die Sach- und Vermögensversicherung andererseits vorgenommen werden. Bilden das Leben und/oder den Gesundheitszustand einer natürlichen Person bedrohende Risiken den Gegenstand der Versicherung, liegt eine Personenversicherung vor, werden Vermögensinteressen (Sach- und Geldvermögen) versichert, handelt es sich um die Gruppe der Sach- und Vermögensversicherungen. In Anlehnung an das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ergibt sich die Unterscheidung nach der Versicherungsform in Summenversicherungen und Schadenversicherungen. Bei Summenversicherungen wird im Entschädigungsfall eine bestimmte vorher festgelegte Summe fällig (abstrakte BedarfsGesamtkapital sowie der Anspannungskoeffizient Fremdkapital (Fremdkapitalquote) - Strukturierung des Versicherungsbereiches   Pflichtversicherungen in der Individualversicherung   Doppelversicherung ist grundsätzlich möglich. Bei Schadenversicherungen ist die Entschädigungszahlung vom Ausmass des eingetretenen Schadens abhängig, der Schaden ist stets Entschädigungshöchstgrenze (konkrete Bedarfsdeckung). Doppelversicherung ist unzweckmässig, da der Versicherungsnehmer keine den Schaden übersteigende Entschädigungen erhält (§§ 59, 60 WG). Personenversicherungen sind in der Regel Summenversicherungen (Ausnahme: Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung). Sach- und Vermögensversicherungen sind grundsätzlich Schadenversicherungen, bei denen eine weitere Untergliederung in unbegrenzte Interessenversicherung, Erstrisikoversicherung und Vollwertversicherung vorgenommen werden kann. Bei unbegrenzten (reinen) Interessenversicherungen gilt die prinzipielle Gleichheit von Schaden und Entschädigung, bei der Erstrisikoversicherung zahlt der Versicherer versicherte Schäden bis zur Versicherungssumme, welche hier die Deckungsgrenze darstellt. Ist der Schaden höher als die Versicherungssumme, hat für den übersteigenden Betrag der Versicherungsnehmer einzutreten. Die Vollwertversicherung trennt sich in die reine Vollwertversicherung und die Bruchteilversicherung. Der Idealfall einer reinen Vollwertversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht. Der Versicherer erhält damit die volle Prämie und der Versicherungsnehmer vollen Schadenersatz im Versicherungsfall (Vollversicherung). In der Bruchteilversicherung (Anwendungen bei der Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlversicherung von Gewerbebetrieben) wird zunächst eine Gesamtwert-summe ermittelt, sodann eine sog. Bruchteil-summe festgelegt, welche die Deckungsgrenze bildet. Vollversicherung liegt hier vor, wenn die Gesamtwertsumme, also der dem Versicherer angezeigte Gesamtwert, dem tatsächlichen Gesamtwert entspricht. Für beide Arten der Vollwertversicherung sind neben dem Idealfall der Vollversicherung die Unterversicherung und die Überversicherung relevant. Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert ist bzw. die angezeigte Gesamtwertsumme kleiner ist als der tatsächliche Gesamtwert. Im Falle von Unterversicherung wird auch bei Teilschäden keine volle Entschädigung geleistet. Die Entschädigungszahlung errechnet sich aus dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert bzw. Gesamtwertsumme zu Gesamtwert, jeweils multipliziert mit dem Schaden. Bei allen Schadenversicherungen können theoretisch Franchisen (Selbstbeteiligung) vereinbart werden. Die Individualversicherung zählt zu den bedeutendsten Dienstleistungsbranchen (vgl. Tab. S.2243). Die Märkte in diesem Bereich lassen sich in Erstversicherungsmärkte - der versicherungsnehmende Marktpartner ist kein Versicherer - und Rückversicherungsmärkte teilen - der versicherungsnehmende Marktpartner ist wie der Versicherungsanbieter ebenfalls Versicherer. Die Funktionen der Versicherung lassen sich einzel- und gesamtwirtschaftlich analysieren. Vier Funktionen sind herauszustellen: (1) Die sicherheitssteigernde Funktion umfasst rein ökonomisch die Reduzierung des Risikos von finanziellen Schäden (Kapitalverlust, Illiquidität), aber auch damit verbunden die psychologische Komponente einer Steigerung des Sicherheitsgefühls und einer Abnahme der Risikobedrohtheit. Gesamtwirtschaftlich erhöht sich damit auch die Sicherheit für den Staatshaushalt, da ohne die Individualversicherung der Staat z.T. für die Schäden einzutreten hätte oder für in ihrer Existenz bedrohte Bürger Unterstützung zu leisten hätte. Wirtschaftliche Bedeutung der Individual- versicherung im Jahre 1990 Bruttoprämieneinnahmen Erstversicherung                                        145,4 Mrd. DM Kapitalanlagen                                             718,6 Mrd. DM Beitragszunahme Erstversicherung                       7,2% Versicherungsfälle                                         über 50 Mio. Versicherungsverträge und -risiken                                                              über 270 Mio. Arbeitnehmer                                                             230000 Versicherungsaussendienst                                  300000 selbständige hauptberufliche Vertreter                                                          rund 50000 nebenberufliche Vertreter                      etwa 250000 Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V, in: Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 1992, Köln 1992. (2)   Die kapitalgebende und -anlegende Funktion hat ihre einzelwirtschaftliche Ausprägung z. B. in der Darlehensvergabe, gesamtwirtschaftlich z. B. in der Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Die kapitalanlegende Funktion ist besonders in der Kapitallebensversicherung durch die Anlage der Überschüsse aus dem Risikogeschäft sowie der Sparbeiträge von grosser Bedeutung. (3)   Die produktionsbeeinflussende Funktion kann in einer produktionserhaltenden Wirkung (Bereitstellung finanzieller Mittel zur Ersetzung zerstörter Produktionsanlagen, Ausgleich von finanziellen Einbussen, die Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen) und einer produktionssteigernden Wirkung (PKW-Neubeschaffung aufgrund Kaskoversicherung, Ermöglichung von Arzneimittelneuproduktionen durch Produkthaftpflichtversicherung) gesehen werden. Aus der Neuerstellung zerstörter Produktionsanlagen resultieren zudem häufig Produktivitätsfortschritte. Gesamtwirtschaftlich ergeben sich eine Stabilisierung bzw. Erhöhung des Bruttosozialprodukts, z.T. mit Produktivitätsfortschritt, sowie eine Übernahme der finanziellen Risiken aus der Anwendung neuer Technologien und Vermarktung neuer Produkte. (4)   Die schadenbeeinflussende Funktion kann in einer Wirkung auf die Schadenzahl und/ oder die Schadenhöhe gesehen werden durch Risiko- und Sicherheitsberatung, Schadenverhütungsaktivitäten sowie die Eingrenzung von Folgeschäden im Versicherungsfall.   Literatur: Farny, D., Versicherungsbetriebslehre, Karlsruhe 1989.

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