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Haushalt

1. In der Wirtschaftstheorie wird unter einem Haushalt eine ökonomische Einheit verstanden, die sich unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder durch einen einheitlichen Willen und einheitliches Handeln auszeichnet. Es wird zwischen privaten (Einzelpersonen oder Personengemeinschaften) und öffentlichen Haushalten (z. B. Gebietskörperschaften) unterschieden.
2. In der Finanzwissenschaft wird unter dem (öffentlichen) Haushalt die vollständige Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und der im Prinzip vollzugsverbindlichen (da der Bundeshaushalt als Gesetz verabschiedet wird) Ausgaben eines öffentlichen Gemeinwesens verstanden. Budget
3. Für die amtliche Statistik zählen jeweils die Personen zu einem Haushalt, die (unabhängig vom Familienstand) zusammen wohnen und wirtschaften.

1. In der Wirtschaftstheorie wird unter einem Haushalt eine ökonomische Einheit verstanden, die sich unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder durch einen einheitlichen Willen und einheitliches Handeln auszeichnet. Es wird zwischen privaten (Einzelpersonen oder Personengemeinschaften) und öffentlichen Haushalten (z. B. Gebietskörperschaften) unterschieden.

2. In der Finanzwissenschaft wird unter dem (öffentlichen) Haushalt die vollständige Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und der im Prinzip vollzugsverbindlichen (da der Bundeshaushalt als Gesetz verabschiedet wird) Ausgaben eines öffentlichen Gemeinwesens verstanden. Budget

3. Für die amtliche Statistik zählen jeweils die Personen zu einem Haushalt, die (unabhängig vom Familienstand) zusammen wohnen und wirtschaften.

1. eine Wirtschaftseinheit, die keine Güter herstellt, die (wie von Unternehmen hergestellte Güter) auf einem Markt gehandelt werden. Der Haushalt tritt somit als Einkommens-Bezieher und Konsument in Erscheinung. Neben diesen privaten Haushalten kann auch der Staat als Haushalt gesehen werden, da er über Steuern ein Einkommen erzielt, welches er als Staatsausgaben »konsumiert«. 2. Bezeichnung für das Budget einer öffentlichen Institution oder Körperschaft.

In der Wirtschaftssoziologie: [1] deskriptive Bezeichnung für die produktiv-reproduktiven Tätigkeiten einer Hausgemeinschaft von Personen, die nicht notwendig familiär miteinander verbunden sind. Familienverbände bilden andererseits i.d.R. auch H.e. Ein Haushalt kann aus einer einzelnen Person (Ein-Personen-H.) oder aus mehreren Personen oder Gruppen von Personen (mehrere Familien oder Paare in Wohngemeinschaften oder in erweiterten bäuerlichen H.en) bestehen. Verbindendes Moment ist i.d.R. zumindest eine gemeinsame „Börse“, die von einem Haushaltsvorstand (Mann/Frau) oder der Gruppe verwaltet wird. Arbeitszuweisung erfolgt häufig auf geschlechtlicher oder generationeller Basis. Die Verknüpfung von produktiven und konsumtiven Tätigkeiten zum Haushalt ist abhängig von der Produktionsweise (bäuerliche Wirtschaft oder Lohnarbeiterhaushalt) und empirisch variabel.

[2] Zähl- und Untersuchungseinheit bei Bevölkerungserhebungen (Zensus). Die Abgrenzung von H.en, etwa orientiert an Haushaltsvorständen, bringt insbesonders auch in den agrarischen und halbagrarischen Gesellschaften der Dritten Welt grosse Probleme mit sich.

[3] Als „gute Haushälterei“ ist der Haushalt in vorindustriellen, patriarchalisch-feudalen Gesellschaften ein wesentlicher Aspekt des ganzen Hauses.

[4] Analytisch kann Haushalt als ein System des Ausgleichs von erwirtschafteten Erträgen und konsumtivem Aufwand in Abhängigkeit von Überlebensnotwendigkeiten und sozial gebilligten Bedürfnisstrukturen verstanden werden, insbesonders auch als System der Regulierung des Arbeitsaufwandes (Arbeitsmühe) der H.smitglieder und ihrer konsumtiven Ansprüche. In Grenzsituationen der Überlebenssicherung (Kleinbauern, städtische marginalisierte und proleta-risierte Schichten) wird die Senkung oder Steigerung des Nachwuchses als potentielle Arbeitskräfte vs. Konsumenten zur kritischen Grösse.

[5] svw. Budget; in diesem Sinne spricht man vom Staatsh. oder dem Haushalt einer Institution.

1.   Wirtschaftseinheit ( Haushaltung, privater Haushalt). 2.   Teil der Staatstätigkeit ( öffentlicher Haushalt). Haushaltsausgleich Budgetausgleich

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