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Konsument



(Verbraucher): Als Konsument wird nach allgemeiner Übereinstimmung ein Wirt­schaftssubjekt bezeichnet, das als Mitglied eines privaten Haushalts am Markt als Käufer und Verwender (Letztverbraucher) von Gütern oder Leistungen zum Zwecke der Befriedigung von in­dividuellen (d.h. eigenen oder denen des Haus­halts bzw. einzelner seiner Mitglieder) Bedürfnis­sen in Erscheinung tritt.

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