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Sicherheiten

Alle liquiditätszuführenden Operationen des Eurosystems sind mit Sicherheiten zu unterlegen. Die Kreditinstitute können die Sicherheiten als Pfand hinterlegen oder durch die Übertragung des Eigentums an Vermögenswerten im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen (Pensionsgeschäfte) stellen.

siehe Kreditsicherheiten

Absicherungsverfahren des Gläubigers, um sich bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit aus der Sicherheit befriedigen zu können. Die Stellung einer Sicherheit setzt regelmäßig eine besondere Vereinbarung, den Sicherungsvertrag, voraus. Als Personensicherheiten gelten die Bürgschaft und die Garantie. Eine dritte Person übernimmt die Gewähr für den Kredit. Bei einer Sachsicherheit sind bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte Grundlage des Verwertungsrechts im Nichtleistungsfall des Kreditnehmers. Dazu gehören die Sicherungsübereignung, Grundpfandrechte, Sicherungszession (-abtretung), Faustpfand und Wechsel. Wenn das Bestehen des Sicherungsrechts mit dem Bestehen der Forderung untrennbar verbunden ist, spricht man von akzessorischen Sicherheiten. Dazu gehören Faustpfand, Hypothek und Bürgschaft. Bei den fiduziarischen Sicherheiten besteht das Sicherungsrecht auch ohne eine Forderung. Der Gläubiger hat sich aber im Rahmen des Sicherungsvertrages verpflichtet, von seinem Recht nur Gebrauch zu machen, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Schuldner muss auf die Einhaltung dieser Vereinbarung vertrauen. Nach Abwicklung des gesicherten Kredits hat er einen Anspruch auf Rückübertragung der Sicherheit (Rückgewährsanspruch). Wird dieses Recht nicht ausgeübt, ist die Sicherheit sofort für neue Kredite verwendbar. Zu den fiduziarischen Sicherheiten gehören die Sicherungsübereignung, Sicherungszession und Sicherungsgrundschuld.

Kreditsicherheiten...

  Kreditsicherheit  

siehe   Kreditsicherheiten (mit Literaturangaben); siehe auch  Bürgschaft,   Eigentumsvorbehalt,   Garantievertrag,   Grundschuld,   Hypothek,  Pfand (Faustpfand),   Sicherungsübereignung, Schuldbeitritt.

(engl.: collaterals). S. Refinanzierungsfähige Sicherheiten (Kategorie-1und Kategorie-2-Sicherheiten).

Sicherheit im entscheidungstheoretischen Sinne besteht dann, wenn nur eine zukünftige Umweltentwicklung möglich und diese bekannt ist. Weiterhin spricht man im Zusammenhang mit der Kreditvergabe von einer Sicherheit, wenn der Gläubiger zur Absicherung des Kreditausfallrisikos Rechte an einem Vermögensgegenstand oder die Haftungszusage eines Dritten erhält.

Entscheidungen bei Sicherheit Signalfunktion des Preises Die Signalfunktion des Preises besteht darin, daß Änderungen der Nachfrage entsprechende Preisänderungen auslösen, die der Unternehmung anzeigen, wie sich die relative Knappheit eines Produktes auf dem Markt verändert hat. Preiserhöhungen (Preissenkungen) signalisieren, daß das Angebot für die vorhandene Nachfrage zu gering (hoch) ist.

1. Kreditsicherheit, (zusätzliche) Sicherheiten im Kreditgeschäft u. a. Finanzinstitute.
2. Eines der zentralen Oberziele im Bankgeschäft (neben Rentabilität und Liquidität). Auch das Gesamtsystem der Bankenaufsicht bzw. des KWG ist auf das Ziel der Sicherung des Bankwesens gegen Insolvenzen und damit der Vermeidung von Vermögensverlusten der Gläubiger ausgerichtet.
3. Tatbestand der Schaffung bzw. des Bestehens von Vorkehrungen technischer und organisatorischer Art in der Bank zum Schutz gegen Bankraub, Unterschlagungen, Falschverbuchungen usw.
4. Im ESZB eines der Kriterien für Einlagensubstituierbarkeit i. e. Sicherheit Bezieht sich darauf, dass der Veräusserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen Währung im Voraus genau bekannt ist. Weitere: Übertragbarkeit, Konvertibilität, Marktfähigkeit.

In der Wirtschaftssoziologie: mehrdeutiger Begriff für einen sozialen Wert und für eine gesellschaftspolitische Zielsetzung. Der werthafte S.sbegriff beinhaltet die Einheit von äusserer (Schutz, Gefahrlosigkeit) und innerer Sicherheit (Gewissheit, S.sgefühl) und spiegelt die Spannung zwischen Sicherungsmöglichkeiten und psychischen S.sbedingungen in kapitalistischen Gesellschaften wider. Zur gesellschaftspolitischen Kategorie entwickelte sich Sicherheit nach der Wirtschaftskrise in den 1930er Jahren.

(Sicherheitsgrad)
- Signifikanzniveau
-

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