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Kategorie-2-Sicherheiten

(Sicherheiten) Kategorie-2-Sicherheiten werden jeweils von den nationalen Zentralbanken bestimmt. Sie sind für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung. Neben marktfähigen Sicherheiten können die nationalen Zentralbanken auch nicht marktfähige Sicherheiten zulassen. Die Deutsche Bundesbank hat hier u.a. Handelswechsel mit einer Restlaufzeit von höchsten 180 Tagen und Kreditforderungen der Banken — ohne Kontokorrentkredite — mit einer Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren zugelassen.

in Ergänzung zu den Kategorie- 1-Sicherheiten im Refinanzierungsgeschäft des Europäischen Systems der Zentralbanken verwandte marktfähige und nicht marktfähige Vermögenswerte, die unter Berücksichtigung der im Euro-Währungsgebiet von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlichen Finanzmarktstrukturen und Zentralbankgepflogenheiten durch die Europäische Zentralbank zugelassen werden. Kategorie-2-Sicherheiten erlauben es, die Tradition des »guten Handelswechsels« in der gemeinsamen Geldpolitik weiter zu führen und auch andere private Sicherheiten wie Aktien und Kreditforderungen der Banken gegenüber Unternehmen zur Gewährleistung des Rückflusses von Zentralbankgeld in Anspruch zu nehmen. Kategorie 1 und Kategorie 2 sind nicht als rang- oder bonitätsmäßige Abstufung zu deuten, sondern im Sinne von Einheitlichkeit und Differenzierung des geldpolitischen Instrumentariums im Euro-Währungsgebiet.

(engl.: tier two assets). Darunter fallen refinanzierungsfähige Sicherheiten im Rahmen des ESZB, für welche die jeweilige nationale Zentralbank (NZB) - vorbehaltlich der Zustimmung der EZB - die Zulassungskriterien festlegt. Es sind dies weitere marktfähige, aber auch nicht marktfähige Sicherheiten (z. B. Handelswechsel und bestimmte Kreditforderungen von Banken gegenüber Unternehmen), die für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind.

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