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Liquidität

1.  Fähigkeit von Wirtschaftsswb/efcte« (Haushalten, Unternehmen), allen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen (Zahlungsfähigkeit). 2.  Eignung eines Vermögens Objektes, selbst als Zahlungsmittel akzeptiert zu werden oder in ein solches umgewandelt werden zu können. In diesem Sinne ist Geld das Gut mit der höchsten Liquidität. An der "Geldnähe", d.h. dem Grade der Schwierigkeit der Umwandlung in Geld, misst sich der Liquiditätsgrad der einzelnen Vermögensobjekte. Ein kurzfristiges Terminguthaben ist also z.B. sehr liquide, der Liquiditätsgrad eines Halbfertigfabrikates oder eines Grundstückes dagegen relativ gering. In gesamtwirtschaftlicher Sicht beschreibt die Liquiditätstheorie die Bedeutung der Liquidität für die Entwicklung der Ausgabentätigkeit und des Preisniveaus. 3.    Verhältnis zwischen verfügbaren Geldmitteln und fälligen Verbindlichkeiten. Mit Hilfe dieses Liquiditätsbegriffs wird häufig die Zahlungsfähigkeit gemessen, indem bestimmte Gruppen von Aktiv- und Passivposten zueinander in Beziehung gesetzt werden (Liqui- ditätskennzahlen). Dieses Deckungsverhältnis lässt sich statisch, d.h. stichtagsbezogen (z.B. orientiert am Bilanzstichtag), oder dynamisch als Entwicklung der künftigen Liquidität eines Betriebes (Liquiditätsplanung) ermitteln. Eine besondere Rolle spielt die Liquidität für die Kreditinstitute. Deren Primärliquidität wird durch den Bestand an Zentralbankgeld verkörpert; die Sekundärliquidität umfasst alle Aktiva, die jederzeit und ohne Verluste in Zentralbankgeld umgewandelt werden können, sowie die Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Notenbank. Dazu zählen etwa Wertpapiere, die jederzeit an die Notenbanken zurückgegeben werden können, oder un- ausgenutzte Rediskontkontingente (freie Liquiditätsreserven). Die Zahlungsfähigkeit einer Volkswirt schaft kommt in ihrer internationalen Liquidität zum Ausdruck.   Literatur: Langen, H., Liquidität, in: Lück, W (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 4. Aufl., Landsberg/Lech 1990, S. 730 f. Stützet, W., Liquidität, in: HdSW, Bd. 6, Stuttgart u.a. 1959, S. 622ff. Weihe\', GJBilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 21 ff.

allgemein monetäre Bewegungsfreiheit.
1. Fähigkeit (eines Unternehmens, eines Haushalts, eines Landes), seine Zahlungsverpflichtungen termingerecht zu erfüllen. Liquiditätsbegriffe:
a) Güterwirtschaftliche Liquidität: neben Geld können auch Güter, abhängig vom Maß ihrer Tauschfähigkeit, Träger von Liquidität sein. Die Tauschfähigkeit und damit der Liquiditätsgrad ist abhängig von den technischen und institutionellen Eigenschaften eines Gutes, vom Zeit- und Kostenaufwand der Käufersuche sowie von anderen Transaktionskosten.
b) Verliehene Liquidität: die Liquidität eines Unternehmens hängt hier von der Beleihbarkeit seiner Güter, Rechte und Vermögensgegenstände (Vermögen) ab. Durch die Beleihung wird Liquidität erworben, ohne das beliehene Gut oder Recht veräußern zu müssen; Nachteile aus einem Verkauf werden verhindert.
c) Antizipierte Liquidität erfolgt durch die Beleihung zukünftiger (erwarteter) Überschüsse durch Kreditinstitute (Bank).
Die güterwirtschaftliche und die zukünftige Liquidität werden als originäre Liquiditätsquellen, die verliehene und die antizipierte Liquidität als abgeleitete Liquiditätsquellen bezeichnet.
2. Liquidität einer Aktivposition (Aktiva): Möglichkeit, ein Vermögensobjekt vor dessen natürlicher Fälligkeit zu monetisieren (in Geld umzuwandeln; z. B. Verkauf eines Schuldscheins vor dessen Fälligkeit), ist abhängig von dem benötigten Zeitaufwand, Transaktionskosten und eventuellen Kursverlusten.
Gegensatz: Illiquidität

Der Begriff Liquidität kann auf einen Vermögensgegenstand oder ein Wirtschaftssubjekt bezogen werden. Die Liquidität als Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes macht Aussagen zur „Geldnähe“ des Gegenstandes. So sind liquide Mittel Vermögensaktiva, die unmittelbar zur Begleichung von Zahlungsverpflichtungen geeignet sind, während illiquide Anlagen sich nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern lassen. Die Liquidität als Eigenschaft eines Wirtschaftssubjektes bezeichnet die Fähigkeit, jederzeit den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Liquidität wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur mit unterschiedlichen Inhalten belegt und zielt, der jeweiligen Definition entsprechend, auf folgende Tatbestände ab:
(1) Absolute Liquidität bezeichnet die Nähe eines Gutes zum Geldstadium. Sie zielt auf die Eigenschaft der Güter zur Rückwandlung in Geld ab und kann sich grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen Wegen vollziehen:

(a) Die natürliche (echte) Liquidität (self liquidating period) ist auf den Prozeß der regulären Geldwerdung ausgerichtet. Gekennzeichnet ist somit der Zeitraum, innerhalb dessen sich im Rahmen des üblichen Umsatzprozesses die Wiederverflüssigung vollzieht.
(aa) Aktivseite: Vermögensliquidität. Bildung von Liquiditätsklassen entsprechend der Dauer der Wiederverflüssigung:
(bb) Passivseite: Klassifizierung nach der Länge der Kapitalüberlassungsdauer (Fälligkeiten).

(b) Künstliche Liquidität (shiftability) zielt auf die Möglichkeit der Abkürzung des Zeitraums der natürlichen Liquidität ab. Dies ist durch Verkauf eines Gutes in seinem aktuellen Zustand, d. h. vor Ende des Umsatzprozesses (mit oder ohne Disagio) möglich. Ob Güter des Anlage- oder Umlaufvermögens schnell liquidierbar sind, hängt von ihrer generellen Marktgängigkeit und der jeweiligen Marktlage ab. Die künstliche Liquidität kann auch für die Aktiv- und Passivseite der Unternehmensbilanz errechnet werden.

Vermögensliquidität

Zu beachten ist, daß die Feststellung der absoluten Liquidität kein Urteil über die Zahlungsbereitschaft der Unternehmung erlaubt.
(2) Die relative Liquidität stellt auf die Unternehmensliquidität i. S. der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ab, wobei Verbindlichkeiten und Vermögenswerte einander gegenübergestellt werden.
(a) Die statische Liquidität zielt auf die zeitpunktbezogene Liquidität ab, wobei Vermögensteile zu Verbindlichkeiten unter Fristigkeitsgesichtspunkten in Relation gesetzt werden. Instrumente sind:
- Liquiditätsbilanz (-status);
- Finanzierungsregeln:
Kurzfristig: z. B. Relation Umlaufvermögen zu Verbindlichkeiten (stets Betrachtung der Vermögens- und Kapitalsphäre). Liquiditätsgrade erhält man entweder kumulativ unter Bildung von Schichtenbilanzen oder zeitlich gestaffelt.
Langfristig: Anlagendeckungsgrad.
(b) Die dynamische Unternehmens-Liquidität stellt auf die Zeitraumbetrachtung ab. Sie eröffnet vor allem die Möglichkeit der Liquiditätsplanung (Basis der zukunftsorientierten Liquiditätspolitik), zugleich nachträgliche Kontrollrechnung. Instrumente sind u. a. Finanzplan, Kapitalflußrechnung, Cash-flow-Analyse.

Grundsätzlich ist die Gewährleistung der Liquidität i. S. der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit für jede Unternehmung von immenser Bedeutung, da der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit gem. §§ 102, 209 KO ein Konkursgrund ist.

Liquidität ist die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes, seinen Zahlungsverpflichtungen nach Umfang und Termin während eines Zeitraumes nachzukommen.
Die Wahrung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ist ein strenger Anspruch an alle Unternehmungen, der ihnen vom Gesetzgeber auferlegt wird. Die Strenge des Anspruchs auf Flüssigsein kommt darin zum Ausdruck, daß seine Verletzung das Ende des Unternehmens bedeuten kann:
Nach geltendem Recht drohen Konkurs oder gerichtlicher Vergleich, wenn zwingend fällige Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden. Dies gilt auch für ein mit Gewinn arbeitendes Unternehmen. So bestimmt § 16 der Insolvenzordnung (InsO):

(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren ist die Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität).

(2) Die Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel dann anzunehmen, wenn Zahlungseinstellung erfolgt ist.

Für Kapitalgesellschaften existiert daneben ein weiterer Insolvenzgrund: die Überschuldung. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt.

In diesem Fall hat der Vorstand einer AG oder der Geschäftsführer einer GmbH die Pflicht, das gerichtliche Vergleichsverfahren oder das Konkursverfahren zu beantragen.

Insolvenz ist juristisch der Oberbegriff für Konkurs- und Vergleichsverfahren. Wörtlich genommen steht Insolvenz (=Zahlungsunfähigkeit) nur für einen der beiden Gründe. Da die Statistik nur die gerichtlich abgewickelten Insolvenzverfahren ausweist und außergerichtliche vernachlässigt, liegt die wahre Anzahl von Insolvenzfällen über dem statistischen Wert.

Arten:
Der Liquiditätsbegriff wird in Literatur und Praxis

(1) auf die Zahlungsfähigkeit eines Wirtschaftssubjektes bezogen,

(2) als Eigenschaft bestimmter nicht Geld darstellender Vermögensgegenstände gesehen,

(3) auf die Relation bestimmter Vermögensteile zu bestimmten Verbindlichkeiten angewandt und

(4) bei Wirtschaftssubjekten zeitpunkt- und zeitraumbezogen unterschieden.
Problem:
(1) Eine Unternehmung kann auch überliquide sein, wenn die Menge an flüssigen Mitteln so groß ist, daß für sie keine sinnvolle Anlagemöglichkeit mehr besteht. Die Überliquidität beeinträchtigt dann die Rentabilität.
Störungen der Liquidität (Über- oder Unterliquidität) können folgende Gründe haben:

a) Ein- und Auszahlungen einer Periode stimmen nicht miteinander überein,
b) die Istwerte der Zahlungen weichen von den Planwerten ab.

(2) Zur Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts, der Liquidität, benötigt man finanzielle Puffer. Geringfügige Differenzen zwischen Ein- und Auszahlungen können durch Kassenbestände ausgeglichen werden.

Zum Ausgleich größerer Differenzen hält man Liquiditätsreserven in Form

* nicht ausgeschöpfter Kreditzusagen und Kreditlinien für Kontokorrentkredite,
* nicht ausgenutzter Zahlungsziele (Lieferantenkredite),
* von Bankguthaben mit kurzen Kündigungsfristen,
* von diskontfähigen Wechseln usw.

(3) Die optimale Höhe und Struktur der Liquiditätsreserven ist von der Situation im Einzelfall und der Risikoneigung des Unternehmers abhängig und kann sich im Zeitablauf ändern. Die Struktur der Reserven wird insbesondere vom Zinsgefüge beeinflußt. So ergibt die Berechnung des Effektivzinssatzes meist, daß man Lieferantenkredite wegen ihrer hohen Effektivzinssätze (oft über 40 Prozent pro Jahr) nur im äußersten Fall beanspruchen sollte.

(4) In der betrieblichen Praxis gehen die im Zusammenhang mit der Fertigung von Produkten anfallenden Auszahlungen in der Regel den Einzahlungen aus dem Verkauf dieser Produkte voraus.

Zum Zwecke der frühzeitigen Erkennung etwaiger Liquiditätsengpässe und zur Durchführung einer geordneten Finanzplanung ist eine vorausschauende Betrachtung der Zahlungsströme erforderlich.


Fähigkeit einer Unternehmung, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Insofern ist Liquidität ein klassifikatorischer Begriff: Sie kann nur gegeben oder nicht gegeben sein. Voraussetzungen der Liquidität: Die Einnahmen, der Bestand an flüssigen Mitteln (Bargeld, Bankguthaben) und die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten müssen zu jedem Zeitpunkt so groß sein wie die fälligen Zahlungen. Liquiditätsreserven sollen der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit dienen. Dazu zählen Vermögensgüter mit geldnaher Eigenschaft (z.B. börsengängige Wertpapiere) und überschüssige Zahlungsmittelbestände. Von Überliquidität wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn unnötig viele, von Unterliquidität, wenn zu wenige Liquiditätsreserven vorhanden sind. Die Aufrechterhaltung der Liquidität wird auch beeinflußt durch die Liquidisierbarkeit der Vermögensgüter: Sie gibt an, wie schnell und zu welchen Einnahmen Vermögensgüter in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Zur Beurteilung künftiger Liquiditätslagen wird häufig die sogenannte strukturelle Liquidität aus der (korrigierten) Bilanz ermittelt. Als Kennzahlen dafür gelten:

1. Liquiditätsgrade erster, zweiter und dritter Ordnung, die jeweils bestimmte Positionen des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Beziehung setzen,

2. Finanzierungsregeln, die Werte für Kapitalstrukturen (z.B. Verschuldungskoeffizient), absolut oder in Abhängigkeit von der Vermögensstruktur, als einzuhaltende Relation vorgeben.

Für die Beurteilung der künftigen Zahlungsfähigkeit sind derartige Kennzahlen nur sehr bedingt aussagefähig, da die Bilanzzahlen vergangenheitsorientiert sind und auch nur einen Teil der Zahlungsströme (Einnahmen/Ausgaben) erfassen.

Unter Liquidität wird die Zahlungsfähigkeit eines Betriebes verstanden. Sie wird durch das Verhältnis von Zahlungskraft zu Zahlungsverpflichtungen gemessen. Ein Betrieb ist liquide, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgerecht nachkommen kann. Im Grenzfall ist ein Betrieb auch dann noch liquide, wenn er über keine Zahlungskraft verfügt, sofern keine Zahlungsverpflichtungen bestehen. Die Liquidität ist ein Postulat. Sie ist Voraussetzung für die Existenz eines Betriebes ( Prinzip des finanziellen Gleichgewichtes). Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität führt entweder zum Vergleich oder zum Konkurs des Betriebes. Bei der Unternehmung werden als Zonen der Liquidität die Unter-, die Über- und die Optimalliquidität unterschieden (- optimale Liquidität). Es kann außerdem zwischen einer absoluten Liquidität und einer relativen Liquidität unterschieden werden. Diese können auch als absolute und relative Kennzahlen der Liquidität bezeichnet werden. Die absolute Liquidität ist die Zahlungsfähigkeit aufgrund der liquiden Mittel erster, zweiter und dritter Ordnung. Außerdem können die Möglichkeiten der Geldbeschaffung durch Kreditaufnahme oder Einlagenerhöhung als liquiditätserhöhend betrachtet werden. Die relative Liquidität ist die Zahlungsfähigkeit unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Ver-flüssigungsfähigkeitundZahlungsdringlich-keit. Diese werden auch statische und dynamische Liquiditätsgrade genannt.

Unter Liquidität versteht man entweder 1. die Liquidierbarkeit der Vermögensteile einer Unternehmung, d. h. die Möglichkeit ihrer Umwandlung in Geld, oder
2. ein Deckungsverhältnis zwischen einem in einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Geldbestand und den im selben Zeitpunkt fälligen Geldverbindlichkeiten oder
3. die Fähigkeit einer Unternehmung, die in einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Verbindlichkeiten tilgen zu können. Die Liquidität im Sinne von Zahlungsfähigkeit (3) wird häufig anhand der Liquidität als Deckungsverhältnis (2) gemessen. Die Liquidität im Sinne der Liquidierbarkeit von Vermögensteilen (1) spielt i. d. R. besonders bei Auflösung, also der Liquidation des Unternehmens eine Rolle, kann aber auch z. B. im Zusammenhang mit der Beurteilung der Verkaufsfähigkeit von Waren (Mängelware) von Bedeutung sein. Im laufenden Betrieb kommt es normalerweise weniger auf die Eigenschaft der Liquidierbarkeit, als vielmehr auf die Länge der Zeit an, während der die betrieblichen Vermögensteile bis zur Veräußerung im Betrieb verbleiben. Dies hängt von der Art und der Dauer der verschiedenen parallelen oder hintereinandergeschalteten Betriebsprozesse ab. Hinsichtlich der Liquidität als Deckungsverhältnis unterscheidet man mehrere Liquidität Grade, je nachdem, ob zueinander die » Zahlungsmittel und die fälligen Verbindlichkeiten in Beziehung gesetzt werden oder evtl. die Summe aus verfügbaren Zahlungsmitteln, mehr oder weniger kurzfristigen Forderungen einerseits und den sofort oder kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten andererseits. Im allgemeinen drückt man den Liquidität Grad in Prozenten der Verbindlichkeit aus, z. B. Liquidität ersten Grades = 706

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