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Rediskontkontingent

Höchstvolumen in Währungseinheiten, welches dem einzelnen Kreditinstitut für die Rediskontierung zur Verfügung steht. Es wird von den Landeszentralbanken für jedes Kreditinstitut individuell festgelegt. Mit der Festlegung der Rediskontkontingente tangiert die Notenbank das Refinanzierungspotential der Kreditinstitute. Eine Erhöhung (Senkung) bedeutet für die einzelne Bank generell eine Verbesserung (Verminderung) ihrer Refinanzierungsmöglichkeiten.

Diskont

Siehe auch: Rediskontierung.

  Diskontpolitik

Siehe: Rediskontierung

Höchstgrenze für einen Diskontkredit. Bis Ende 1998 war von der Deutschen Bundesbank für jede einzelne Geschäftsbank das R. festgesetzt. Mit dem Übergang zur WWU ist das R. weggefallen.

von der Zentralbank festgesetzte Obergrenzen für das Wechselgeschäft mit Banken im Rahmen des Rediskontkredits. Nach Aufgabe der Diskontpolitik im Rahmen der Europäischen Währungsunion sind auch die wenig marktkonformen Kontingente entfallen. Bis Ende 1998 war in Deutschland der Rückgriff der Banken auf Zentralbank-geld durch starre Rediskontkontingente begrenzt; sie durften auch vorübergehend nicht überschritten werden. Der Gesamtumfang wurde vom Zentralbankrat festgesetzt. Zwecks Aufteilung des Gesamtrahmens auf die einzelnen Kreditinstitute ermittelte die Deutsche Bundesbank zunächst für jedes Kreditinstitut ein sog. Normkontingent, wobei das genaue Bemessungsverfahren bis zuletzt im Dunkeln blieb. Ein weiteres Bemessungskriterium bildete die sog. Strukturkomponente, die den individuellen Aktivitäten im kurz- und langfristigen Geschäft Rechnung trug. Schließlich sah das Bemessungsverfahren noch einen für alle Kreditinstitute einheitlichen Multiplikator vor, dessen Höhe der Zentralbankrat so festlegte, dass sich ein Gesamtumfang für die Rediskontkontingente ergab, der mit den kreditpolitischen Intentionen vereinbar schien. In Anlehnung an die rechnerischen Normkontingente wurden die Kontingente schließlich individuell festgesetzt. Während die Rediskontkontingente auf der Basis der genannten Kriterien jeweils für ein Jahr feststanden, konnte die Bundesbank im Rahmen der quantitativen Diskontpolitik durch Variationen des Einheitsmultiplikators die Kontingente jederzeit global erhöhen oder verringern. Als geldpolitisch interessant galt lange Zeit das offene Rediskontkontingent (unausgenutzter Rediskontspielraum), also die Differenz von Kontingent und bereits rediskontierten, noch nicht fälligen Wechseln. Die offenen Kontingente zeigten an, wieviel Zentralbankgeld sich die Banken noch über die Einreichung von Wechseln, d.h. auf eigene Initiative, verschaffen konnten. Bei der üblicherweise mehr als 95%igen Kontingentausnutzung des zinsgünstigen Rediskontkredits hatte der Indikator in Wirklichkeit nur geringe Aussagekraft. Literatur: Deutsche Bundesbank (Okt. 1995). Issing, O. (1996). Jarchow, H.-J. (1992)

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