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Zentralbankrat

Deutsche Bundesbank
Siehe auch: Deutsche Bundesbank


Höchstes Verwaltungsorgan der Deutschen Bundesbank. Er setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den maximal sechs anderen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der (seit 1992) neun Landeszentralbanken zusammen. Der Zentralbankrat ist das zentrale Entscheidungsorgan für währungs- und kreditpolitische Maßnahmen der Bundesbank und legt die allgemeinen Richtlinien für deren Geschäftsführung fest, soweit dies nicht bereits im Bundesbankgesetz geregelt ist. In ihm hat die Bundesregierung Anhörungs-, jedoch kein Stimmrecht. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident (vertretungsweise der Vizepräsident) hat sowohl im Zentralbankrat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die Direktoriumsmitglieder müssen fachliche Eignung besitzen und werden auf Vorschlag der Bundesregierung, nach Anhörung des Zentralbankrates, vom Bundespräsidenten für acht Jahre bestellt (nicht abrufbar).

Deutsche Bundesbank

Der Zentralbankrat bestimmt als oberstes Beschlußorgan die Geschäftspolitik der Bundesbank.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Das leitende Gremium einer staatlichen Zentral- und Noten bank.

Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank besteht aus Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der Landeszentralbanken. die von Bundestag und Bundesrat in Abstimmung mit dem Bundespräsidenten für jeweils 10 Jahre gewählt werden. Sie kontrollieren und regeln - formell unabhängig, aber in enger Abstimmung mit der jeweiligen Regierung - den Geldumlauf, den Umfang der verschiedenen Geldmengen, legen die Leitzinsen fest und entscheiden über Interventionen auf den Finanzmärkten zur Stützung der eigenen oder fremder Währung. Sie machen Geldpolitik, d.h. sie machen mit Geld Politik.

Oberstes währungspolitisches Gremium in der Bundesrepublik. Ihm gehören der Präsident und die Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank sowie die Präsidenten der Landeszentralbanken an.

Deutsche Bundesbank




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