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Rechnung (Faktura)

Eine im Geschäftsleben übliche Abrechnung über Leistungsvorgänge. Sie dient den Ge­schäftspartnern als Buchungsbeleg, Kon- troll- und Nachweismittel. Zivilrechtlich be­stehen keine Vorschriften, Rechnungen sind jedoch Urkunden i.S.d. §415 ZPO. Für kaufmännische Rechnungen existiert ein Formularvorschlag des Deutschen Normen­ausschusses (DIN 4991). Danach besteht die Rechnung aus Kopf, Kern und zusätzlichen Vertragsbedingungen. Umsatzsteuerlich (Umsatzsteuer) ist jede Urkunde eine Rechnung, mit der ein Unter­nehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrech­net, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Min­desterfordernisse einer ordnungsmäßigen Rechnung sind: a) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie b) des Lei­stungsempfängers; c) Menge und handelsüb­liche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Lei­stung; d) Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung; e) Entgelt und f) auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag (§14 UStG). Das Vorliegen einer ordnungsmäßigen Rechnung ist i. d. R. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Werden Umsätze an andere Unternehmer ausge­führt, so besteht die Verpflichtung, auf Ver­langen des anderen Rechnungen auszustel­len. Eine unberechtigt oder zu hoch ausgewiesene USt schuldet der Rechnungs­aussteller (sog. Rechnungsteuer); bei zu nied­rigem Ausweis wird USt in richtiger Höhe geschuldet, abziehbar ist beim Leistungs­empfänger aber nur die ausgewiesene Steuer. Durch Rechnungsberichtigung können die Folgen mangelhafter Rechnungen u.U. be­seitigt werden, nicht jedoch bei unberechtig­tem Steuerausweis oder fehlender Leistung.

(auch: Faktura) ist die Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner über eine Forderung. Sie enthält insbesondere Angaben über die erbrachte Leistung, die Fälligkeit der Forderung sowie die Lieferbedingungen und die Zahlungsbedingungen. Nach § 14 Abs. 1 UStG hat der Empfänger der Leistung einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung mit eigenem Mehrwertsteuer-Ausweis.

Faktura

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