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Rückversicherung

Bezeichnung sowohl für das Wirtschaftsgut Rückversicherungsschutz, das bei der Versicherungsproduktion der Erstversicherer eingesetzt werden kann, als auch für ein dieses Gut erstellendes Unternehmen. Rückversicherung liegt vor, wenn sich ein Versicherungsunternehmen bei einem anderen Versicherungsunternehmen gegen Vermögensschäden versichert. Beide Markt- und Vertragspartner sind in jedem Fall Versicherungsunternehmen. Der sich Rückversicherungsschutz beschaffende Marktpartner wird als Erstversicherer, Direktversicherer oder Zedent bezeichnet. Er betreibt mit der Rückversicherungsnahme passive Rückversicherung, der Rückversicherungsschutz absetzende Marktpartner, auch Rückversicherer oder Zessionar genannt, dagegen aktive Rückversicherung. Vertragsbeziehungen bestehen nur zwischen Rückversicherungs- und Erstversicherungsunternehmen und nicht zwischen Rückversicherungsunternehmen und dem Kunden des Erstversicherungsunternehmens, dem Endverbraucher. Wenn ein Versicherungsunternehmen ausschliesslich Rückversicherung betreibt, wird es als professioneller Rückversicherer bezeichnet, andernfalls die Rückversicherung wie ein Versicherungszweig behandelt. Die Funktionen der Rückversicherung erstrecken sich auf: ·    Reduzierung des —versicherungstechnischen Risikos des Erstversicherers, ·    Ersatz für Eigenmittel, ·    Übernahme von Dienstleistungen. Eine Einteilung der Rückversicherungsformen kann nach vertragsrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Kriterien erfolgen: Bei der fakultativen Rückversicherung entscheiden Erst- und Rückversicherer von Fall zu Fall, ob ein Risiko in Rückdeckung gegeben bzw. genommen werden soll. Obligatorische Rückversicherungsverträge verpflichten den Erstversicherer, bestimmte im Rückversicherungsvertrag gekennzeichnete Risiken immer abzugeben, und den Rückversicherer, diese Risiken immer zu übernehmen. Ist die Übernahme von Risiken obligatorisch für das Rückversicherungsunternehmen, entscheidet das Erstversicherungsunternehmen aber von Fall zu Fall, ob ein Risiko in Rückdeckung gegeben wird, liegt die fakultativ-obligatorische Rückversicherung vor. Entscheidet dagegen der Rückversicherer im Einzelfall über die Gewährung von Rückversicherungsschutz und erfolgt die Nachfrage nach Rückversicherung durch den Erstversicherer obligatorisch, liegt die obligatorisch-fakultative Rückversicherung vor. Rückversicherung Nach versicherungstechnischen Kriterien ergibt sich folgende Aufgliederung (vgl. Abb.):   Rückversicherung                                     Bei der proportionalen Rückversicherung erfolgt eine proportionale Aufteilung von Prämien und Entschädigungszahlungen zwischen Erst- und Rückversicherer. Die proportionale Rückversicherung wird in die Quoten-Rückversicherung und Summenexcedenten-Rückversicherung aufgeteilt. Bei der Quoten-Rückversicherung vereinbaren Erst- und Rückversicherer eine Quote (Prozentsatz), gemäss deren Höhe der Rückversicherer an den Prämien und Entschädigungszahlungen des Erstversicherers teilhat. Bei der Summenexcedenten-Rückversicherung erfolgt beim Erstversicherer eine Festlegung seines sog. Selbstbehaltes (absoluter Betrag). Bei Risiken, deren Versicherungssumme grösser als der Selbstbehalt ist, wird der den Selbstbehalt übersteigende Teil in Rückdeckung gegeben; Risiken mit Versicherungssummen unterhalb des Selbstbehaltes trägt der Erstversicherer allein. Der Rückversicherungspreis sowie die im Versicherungsfall vom Rückversicherer an den Erstversicherer zu leistenden Zahlungen richten sich nach dem Verhältnis des den Selbstbehalt übersteigenden Betrages zum Selbstbehalt. Die nichtproportionale Rückversicherung gliedert sich in Schadenexcedenten-Rückversicherung, Höchstschaden-Rückversicherung und Jahresüberschaden-Rückversicherung, wobei die Schadenexcedenten-Rückversicherung weiter in EinzelschadenexcedentenRückversicherung und Kumulschadenexcedenten-Rückversicherung zu trennen ist. In der Schadenexcedenten-Rückversicherung wird entweder pro einzelnem Schaden eines Erstversicherungsvertrages (Einzelschadenexcedent) oder pro Schadenereignis (Kumulschadenexcedent) beim Erstversicherer eine sog. Priorität (absoluter Betrag) festgelegt. Ist im Schadentall der Schaden höher als die Priorität, zahlt der Rückversicherer den die Priorität übersteigenden Betrag. Die Haftung des Rückversicherers ist häufig durch die Vereinbarung einer Haftungsstrecke (exposure, layer) nach oben begrenzt. Bei der Höchstschaden-Rückversicherung trägt der Rückversicherer den höchsten oder eine bestimmte Anzahl der höchsten. Schäden einer Periode, in der Jahresüberschaden-Rückversicherung alle Schäden, die beim Erstversicherer dazu führen würden, dass das Verhältnis aus Prämien und Schadenaufwand einen bestimmten, zuvor festgelegten Prozentsatz übersteigt. In der nichtproportionalen Rückversicherung wird der Rückversicherungspreis getrennt von der Erstversicherungsprämie kalkuliert.                  Literatur: Gerathewohl, K., Rückversicherung Grundlagen und Praxis, Bd. 1, Karlsruhe 1976. Grossmann, M., Rückversicherung — eine Einführung, Bern 1977. Schmidt, J., Betriebswirtschaftliche Aspekte der Rückversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Absatzpolitik von Rückversicherungsunternehmen, Karlsruhe 1980, S. 1 ff.

Rückversicherung heißt: Ein Versicherungsunternehmen versichert sich wiederum bei einer Versicherung. Beispiel: Die Pfefferminzia Versicherung versichert die Gebäude der Huber AG gegen die Feuergefahr (Versicherungssumme: 10 Mio. €). Da der Versicherung das Risiko zu groß ist, gibt sie 80% des Risikos und der Prämie an einen Rückversicherer weiter.

ist die »Versicherung der Versicherer«. Dabei schließt ein Versicherungsunternehmen (Erstversicherer) mit einem weiteren Versicherungsunternehmen (Rückversicherer) einen Versicherungsvertrag ab. Das Rückversicherungsunternehmen kommt dann für Schäden, für die der Erstversicherer Schutz gewährt hat, entweder in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung) auf. Der Kunde des Erstversicherers hat nur gegenüber diesem einen Anspruch, nicht jedoch gegenüber dem Rückversicherer. Vorteile liegen darin, daß auch das Risiko großer Schäden übernommen werden kann und daß ein Einzelunternehmen einen größeren Umfang an Versicherungsverträgen abschließen kann. Siehe auch Lloyd’s of London.

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