Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Franchise

Form des Marketing und zugleich Vertriebsform (Franchising).
Fachbegriff aus dem Transportversicherungswesen. Franchisen bezeichnen die vertragliche Freizeichnung der Versicherer, aufgrund derer sie bis zu einer bestimmten Höhe für Schäden an einer Ware nicht aufkommen müssen. Dies kann in Form von Prozent-Franchisen («frei von den ersten 5% ») oder Total-Franchisen vereinbart werden. Es werden unterschieden: Integral-Franchise: Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe werden nicht von dem Versicherungsgeber ersetzt, darüber hinausgehende Schäden werden jedoch in voller Höhe übernommen. Abzugs-Franchise: Der Versicherungsgeber deckt nur die über die Franchise hinausgehenden Schäden. Die Franchise-Quote wird also von jedem Schaden abgezogen. Sowohl die Integral-Franchise als auch die Abzugs-Franchise können alternativ mit einer prozentualen Quote oder einem absoluten Betrag vereinbart werden.

Selbstbeteiligung

(in der Versicherungswirtschaft), siehe   Selbstbeteiligung.

(frz.). Begr. d. Versicherungswesen, insb. der Transportversicherung. Wenn die Franchise-Klausel (eine Bagatell-Klausel) vertraglich vereinbart ist, dann erfolgt die Versicherungsleistung erst beim Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe. Es wird eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vorbehalten. Eine solche Prozentfranchise kann z. B. lauten: „frei von den ersten 5 %". Im Frachtgeschäft wird dadurch der Versicherungsnehmer angehalten, Verpackung und Transportmittel sorgfältig auszuwählen, so dass während des Transports kleinere Schäden erst gar nicht entstehen. Es ist zu unterscheiden nach: (1) Abzugsfranchise. Der Versicherer deckt nur den über der Franchise liegenden Schaden; die Franchisequote wird vom Schaden abgezogen. (2) Integralfranchise. Hierbei besteht für den Versicherer Zahlungspflicht für den gesamten Schaden, sobald dieser die Selbstbeteiligung übersteigt.

Vorhergehender Fachbegriff: Franc-Zone | Nächster Fachbegriff: Franchise Extension



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Kreditleihe | knife-edge-Problem | Gemeinkostenlohn

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon