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Gruppenunfallversicherung

Die Gruppenunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Sie ist üblicherweise eine Unfallversicherung auf fremde Rechnung. Beispielsweise versichert ein Arbeitgeber seine Beschäftigten, ein Verein seine Mitglieder oder ein Veranstalter seine Besucher. Voraussetzung für die Gruppenunfallversicherung ist, dass ein Versicherungsnehmer mindestens drei Personen in einem Versicherungsschein versichert. Die Beitragshöhe ist nach der Zahl der versicherten Personen gestaffelt, in jedem Fall jedoch niedriger als bei einer einzelnen Unfallversicherung. Versicherungsverträge, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Beschäftigten abschliesst, können abdecken: entweder alle Unfälle - beruflich wie privat. Das ist dann eine Vollversicherung. Oder es werden nur Berufs- oder Wegeunfälle abgedeckt. Oder ausschliesslich Berufsunfälle ohne Wegeunfälle abgesichert. Der Arbeitgeber kann auch vor besonderen Gefahren beispielsweise mit einer Dienstreise-Unfallversicherung schützen. Bei der Vertragsgestaltung wird jede versicherte Person namentlich erfasst. Für die einzelnen Versicherten können unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden. Zu- und Abgänge müssen dem Versicherer sofort mitgeteilt werden.

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